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Vorratsdatenspeicherung ist passé
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TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: Di März 02, 2010 12:43    Titel: Vorratsdatenspeicherung ist passé Antworten mit Zitat

Heute um 10:00 Uhr verkündeten die Karlsruher Richter ihr Urteil. Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind NICHTIG!

Nicht die Speicherung selbst, sondern vor allem der nicht geregelte Umgang mit den Daten veranlasste die Richter die Gesetze für nichtig zu erklären.

Alle erhobenen Daten müssen UNVERZÜGLICH gelöscht werden.
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MoeKo 
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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: Di März 02, 2010 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bist ja fein raus.
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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: Di März 02, 2010 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nur die armen, kleinen, doofen RobinWilliams- und TokioHotel-Daunloder bleiben auf der Strecke.

HAHA, ZU DENEN GEHÖR ICH NED !!!!

http://futurezone.orf.at/stories/1640349/
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Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: Di März 02, 2010 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nee,

grad die werden nicht mehr mit Hilfe von Telekommunikationsdaten verfolgt werden.

Die Verfassungsrichter meinten, dies sei nur bei Straftaten mit erheblicher Relevanz möglich und sagten auch klar dies sei die Berohung von Leib und Leben, von Staat und Gesellschaft. Musikklau fällt da wohl ned rein.

Moeko - ich hab eh nichts speichern müssen, das musste der Provider.
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Beitrag Beitrag 4 - Verfasst am: Di März 02, 2010 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

@TomM
Macht Dir doch nix vor. Was BigBrother haben will kriegt er auch. Seit heute morgen, 10 Uhr arbeitet BigBrother schon an einer neuen Variante, bei der die Daten "sicher" gespeichert werden. In einem Jahr oder so gibt es eine neue, "grundgesetzkonforme" Direktive und dann wird wieder gespeichert was das Zeug hält.
TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
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Beitrag Beitrag 5 - Verfasst am: Di März 02, 2010 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vormachen tu ich mir nix, allerdings hat der Gesetzgeber (hier die Große Koalition) eine ordentlich Watschn bekommen.

Sicher, die Richter ließen die EU-Verordnung als solche zunächst mal außer jeder Frage, es werden sicher Daten gespeichert, für 6 Monate. Nur kommt man für Bagatellen nicht mehr dran (wenigstens nicht mehr offiziell). Das ist eigentlich das was das Verfassungsgericht gesagt hat. Nur noch bei erheblichen Straftaten und diese wurde auch gleich definiert, eben Gefahr für Leib und Leben oder Gefahr für Staat oder Gesellschaft. Diebstahl Urheberrechtsverletzung sind definitiv keine erheblichen Straftaten.

Der Witz ist, dass ab heute kein Richter mehr für Sony Music oder Warner Brothers anordnen kann die IP Daten herauszugeben. Der nächste Wirtz ist auch, dass ab heute alle Daten gelöscht werden, weil das Gesetz Im Grundsatz nicht existent ist, d.h. die EU-Richtlinie wurde in D noch nicht umgesetzt.

Klar, nun werden die Jungs brüten und basteln - aber vielleicht doch mit etwas mehr Überlegung.

Es hat mich angeödet - immer wieder wurde Terrorismus und *piep* als Grund nach vorne geschoben. In Wirklichkeit waren Warner und Sony die jednigen, die daran interesse hatten - das ist aus und vorbei!
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Beitrag Beitrag 6 - Verfasst am: Di März 02, 2010 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, man könnte sagen, dass jeder Bankräuber heiss und scharf begehrt wurde, um dem Volk "jede Menge" Terroristen
vorzugaukeln. Und ein überwiegender Teil lässt sich für so nen Schmarrn auch noch begeistern, nach dem Motto:

"iiiiiiich tu ja nix Böses ..."

Tipp - ab sofort: sperrt eure Packerlsuppen gut ein ! Ihnen droht wieder Gefahr !
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MoeKo 
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Beitrag Beitrag 7 - Verfasst am: Mi März 03, 2010 1:17    Titel: Antworten mit Zitat

TomM hat folgendes geschrieben:
Moeko - ich hab eh nichts speichern müssen, das musste der Provider.

Ich will für mich nicht in Anspruch nehmen das Urteil wirklich verstanden zu haben, aber aus den Leitsätzen, u.a. diesem, heraus ....
Zitat:
(5)Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus....

... fühle ich mich nicht betroffen.


TomM 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 05.03.2002
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Beitrag Beitrag 8 - Verfasst am: Mi März 03, 2010 3:58    Titel: Antworten mit Zitat

MoeKo hat folgendes geschrieben:

...
Ich will für mich nicht in Anspruch nehmen das Urteil wirklich verstanden zu haben, aber aus den Leitsätzen, u.a. diesem, heraus ....
Zitat:
(5)Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus....

... fühle ich mich nicht betroffen.




Das wichtige dabei sind die überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes und der begründete Verdacht einer schweren Straftat.

Damit ist die gesamte Musikindustrie und Filmindustrie raus - die durften nämlich auch die Verbindungsdaten anfordern wenn einer geeselt hat.

Die Richter haben es eben auch konkretisiert, die Gefahr für Leib und Leben oder für den Staat oder die Gemeinschaft. Wobei Gemeinschaft klar als Terrorgefahr gewertet wurde. Urheberrecht ist sicher keine Gefahr für die Gemeinschaft.

Das ist auf jeden Fall eine heftige Watschn, die so nicht erwartet wurde. Da hats Gottlob nichts genutzt alle als Kinderschänder oder Taliban hinzustellen - und darum ging es im Grunde bein den Gesetzen auch nicht, es ging um den Schutz von Eigentum in Form von Urheberrechten und die sind raus. Nebenbei ging es um das Sammeln von Daten über die Menschen, das bleibt zwar, wird aber mit harten Auflagen an Datensicherheit und den Zugriff belegt. Gut so.

Diese "ich hab ja nichts zu verbergen" Menthalität ist leider viel zu weit verbreitet. Das liegt aber daran, dass kaum einer weiß wie man Daten verknüpfen kann und was man dann an Informationen erhält. Es wird fleißig der Gockel genutzt, der Chrome Browser installiert, eBay accounts genutzt, Gockel Erde aufgerufen, privates in Youtube veröffentlicht...

Was hätte Helmut gesagt; "Nix im lebbe ist umsont, keiner schenkt Dir was und keiner hat was zu verschenken". So werden jetzt die kostenlosen Kleinanzeigen von eBay genutzt und keiner hat die AGB gelesen in denen der Nutzer ausdrücklich der Weiterverwendung seiner Daten zustimmt.
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bergH 
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Beitrag Beitrag 9 - Verfasst am: Mi März 03, 2010 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Amen Brother !
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Gruß BergH
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Beitrag Beitrag 10 - Verfasst am: Do März 04, 2010 0:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, jetzt ist dein lukrativer Nebenjob als heimlicher Datengeier & SONY-Agent die Isar runtergschwommen !!!

Jetzt werden die TokioHoteler finanziell verarmen, geistich warens eh noch nie unter den Spitzenleuten.
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TomM 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 11 - Verfasst am: Do März 04, 2010 2:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was lesen heut meine müden Augen?

IP Adressen sind von dem Kram irgendwie ausgeschlossen - Also habt acht ihr Eselanten.

Und wieder hat die Industrie Ihren Willen durchgedrückt.
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Beitrag Beitrag 12 - Verfasst am: Do März 04, 2010 2:19    Titel: Antworten mit Zitat

Esel ... das war vor 1999 ... heute verwendet man DDL-Server.
Da fällt schonmal der Vorwurf der "Tauschbörse" und die "Verbreitung von Pronofilmerl an Kinder" flach.

Lustich sind Reklamen ... "Shutter Island .... NUUUUUURR im Kino" chhh, chh, chhh ...
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conan 



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Beitrag Beitrag 13 - Verfasst am: Sa März 06, 2010 16:01    Titel: Antworten mit Zitat


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Das perlt jetzt aber richtig.
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Nachtisch essen ist der erste Schritt zum Gasgrillen.
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