Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
cool  V.I.P. Lästerexperte

Anmeldungsdatum: 15.08.2001 Beiträge: 53491
|
Beitrag 0 - Verfasst am: So Jul 16, 2006 3:05 Titel: Eyyyy! Zünden Notbuck-Akkus Flugzeuge an ? |
 |
|
 _________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt. |
|
 |
han nes 

Anmeldungsdatum: 02.02.2003 Beiträge: 1874 Wohnort: Kreis Heinsberg
|
Beitrag 1 - Verfasst am: So Jul 16, 2006 7:57 Titel: |
 |
|
Das Thema kommt in jedem Sommerloch, dabei haben Zoll und Security am Flughafen klare Anweisung:
1 Akku darf im Handgepäcksein, sofern er gegen Kurzschluß gesichert ist.
Das ist er, wenn er im Gerät steckt.
2 Akkus dürfen im Koffer sein, wenn auch sie gegen Kurzschluß gesichert sind. Hier liegt meist der Knackpunkt, weil sie lose in der Kameratasche rumfliegen. Dabei gibt es ganz praktische Kappen dafür.
Geht ein LiOn-Akku allerdings über die "übliche" Kapazität hinaus, ist Anmeldung erforderlich. Dann wird von Fall zu Fall entschieden, wie verfahren wird. _________________ Hannes
(bin umgezogen ins Quellgebiet von Schwalm-Nette) |
|
 |
DV User 

Anmeldungsdatum: 19.07.2001 Beiträge: 4084 Wohnort: Penzberg
|
Beitrag 2 - Verfasst am: So Jul 16, 2006 9:20 Titel: |
 |
|
han nes hat folgendes geschrieben: | 1 Akku darf im Handgepäcksein, sofern er gegen Kurzschluß gesichert ist.
Das ist er, wenn er im Gerät steckt. | Gibt es die Anweisung wirklich? Das würde ja heißen, daß man nur "unsachgemäß" verpackte Zusatzakkus (z.B. AA-Akkus für den Blitz) nicht im Handgepäck mitnehmen dürfte. Da hat bei mir bisher keiner etwas gesagt.
Ich habe sie immer als 4er-Pack in einer kleinen Plastiktüte. Darin können sie zwar nicht verrutschen und einen Kurzschluß verursachen, sachgerecht ist das aber natürlich nicht (die Tüte könnte ja kaputt gehen). |
|
 |
han nes 

Anmeldungsdatum: 02.02.2003 Beiträge: 1874 Wohnort: Kreis Heinsberg
|
Beitrag 3 - Verfasst am: So Jul 16, 2006 10:16 Titel: |
 |
|
> Gibt es die Anweisung wirklich?
Leider oder Gottseidank JA.
Ich hatte vor Jahren mal eine ernste Auseindersetzung am Flughafen DUS.
Darauf hin wurde die Angelegenheit auch für das Sicherheitspersonal "verständlich" geregelt. In wie weit die sich heute noch dran halten...
keine Ahnung. Ich laß es jedenfalls nicht mehr drauf ankommen.
> Das würde ja heißen, daß man nur "unsachgemäß" verpackte Zusatzakkus
> (z.B. AA-Akkus für den Blitz) nicht im Handgepäck mitnehmen dürfte.
Die Anweisung gilt nur für LiIon-Akkus!
AA sind meist NiMH- oder NiCd-Akkus.
Die werden bei Kurzschluß höchstens warm, explodieren aber nicht. _________________ Hannes
(bin umgezogen ins Quellgebiet von Schwalm-Nette) |
|
 |
DV User 

Anmeldungsdatum: 19.07.2001 Beiträge: 4084 Wohnort: Penzberg
|
Beitrag 4 - Verfasst am: So Jul 16, 2006 20:32 Titel: |
 |
|
han nes hat folgendes geschrieben: | Die Anweisung gilt nur für LiIon-Akkus!
AA sind meist NiMH- oder NiCd-Akkus.
Die werden bei Kurzschluß höchstens warm, explodieren aber nicht. | Danke, dann bin ich ja beruhigt. |
|
 |
scharfis_brain 

Anmeldungsdatum: 18.05.2003 Beiträge: 516
|
Beitrag 5 - Verfasst am: Mo Jul 17, 2006 5:34 Titel: |
 |
|
Zitat: | Die werden bei Kurzschluß höchstens warm, explodieren aber nicht. |
Näja. Nen Brand kann das aber trotzdem verursachen. Und wenns nur der wegglühende Kontakt ist... |
|
 |
|