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BS3095 

Anmeldungsdatum: 08.07.2002 Beiträge: 1169 Wohnort: Berlin
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Zwerg Bumsti 

Anmeldungsdatum: 30.07.2005 Beiträge: 581
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Beitrag 1 - Verfasst am: Mo Okt 17, 2005 17:34 Titel: |
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Aha, das kommt davon, wenn man im Medizinerforum blättert ... _________________ cogito, ergo sum ... ich denke, also bin ich hier falsch |
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bergH  Moderator
Anmeldungsdatum: 14.06.2001 Beiträge: 13677 Wohnort: Am Kamener Kreuz
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BS3095 

Anmeldungsdatum: 08.07.2002 Beiträge: 1169 Wohnort: Berlin
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Beitrag 3 - Verfasst am: Mo Okt 17, 2005 20:31 Titel: |
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Darum geht es doch :
Eben lief in Stern TV ein Beitrag über einen RA und StBr, der Widerspruch gegen seinen Einkommenssteuerbescheid erhoben hat. Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Bundesfinanzgerichtes von 1975, das entschieden hatte, dass die Diäten und weiteren Vergünstigungen der Abgeordneten steuerrechtlich den des Otto-Normalverbrauchers gleichzustellen sind.
Im Augenblick hängt er mit seiner Klage, die bereits über 5 Jahre dauert, beim Bundesfinanzgericht.
Hintergrund:
Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben einen Steuerfreibetrag von ca. 43 TSD Euro im Jahr, OHNE dass sie dafür Belege erbringen müssen. Dies sind rund 30% ihres Einkommens. Zu diesem Steuerfreibetrag kommen noch ca. 5000 Euro Aufwandsentschädigung DEUTSCHE BAHN und etwa 9TSD Euro als Gehalt für einen ihrer Mitarbeiter.
Nun gibt es unter Stern-TV im Web einen formlosen Widerspruch, den jeder Verdiener zusammen mit seiner Steuererklärung abgeben sollte. Für den Fall nämlich, dass der RA Erfolg vorm Gericht hat, habt Ihr damit meines Wissens nach Anspruch auf GLEICHSTELLUNG!
Hier der Auszug aus der Website von Sterntv:
***************Zitat Anfang************************
Rund 7.000,- Euro an Diäten bekommt jedes Bundestagsmitglied jeden Monat. Und obendrauf gibt es noch eine steuerfreie Aufwandspauschale von 43.068,- Euro im Jahr.
Für welche Aufwendungen sie dieses Geld genau benutzen, müssen die Politiker nicht nachweisen. Jeder Normalbürger hingegen muss akribisch Belege sammeln, wenn er etwas von der Steuer absetzen will. Und das ist ungerecht, sagt Christian Winterhalter. Der Steuerberater und Rechtsanwalt fordert Gleichbehandlung und klagt in einem Präzedenzverfahren am Bundesfinanzhof gegen das Steuerprivileg der Volksvertreter. Auch er will in Zukunft ein Drittel seiner Einkünfte steuerfrei bekommen. Gleiches Recht für alle - und der Staat wäre ruiniert.
Der Bund der Steuerzahler rät: Wer mit Verweis auf die steuerfreien Pauschalen der Abgeordneten Einspruch gegen seinen eigenen Einkommenssteuerbescheid einlegen möchte, kann dies mit folgendem Musterbrief tun:
************Zitat Ende*******************
Der Link zu Stern-TV hier:
www.stern.de/tv/sterntv/index.html?id=535680&nv=cp_L2_tt
Hier der DL-Link zum Widerspruch:
(Word-Dokument)
http://www.stern.de/media/musterbriefe/Einspruch-Muster.doc |
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AnCos 
Anmeldungsdatum: 12.06.2001 Beiträge: 1117
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Beitrag 4 - Verfasst am: Di Okt 25, 2005 11:20 Titel: |
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Von wegen 43.000 Euro Steuerfrei für alle
Deutschland ist doch Pleite
Ich lese Heute in meine Tageszeitung "Het Laatste Nieuws": "Deutschland muss 30 Miljarden Euro einsparen".
Deutschland muss sich genau so wie andere Länder ans Maastrichter Abkommen halten.
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Kika  Moderator
Anmeldungsdatum: 11.06.2001 Beiträge: 3397 Wohnort: Nahe München
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Beitrag 5 - Verfasst am: Di Okt 25, 2005 11:34 Titel: |
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Zitat: | Deutschland muss sich genau so wie andere Länder ans Maastrichter Abkommen halten. |
Das Land ja, aber was hat das mit Politikern zu tun? Und speziell mit ihren "Diäten" (welch ein Euphemismus) ? |
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AnCos 
Anmeldungsdatum: 12.06.2001 Beiträge: 1117
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Beitrag 6 - Verfasst am: Di Okt 25, 2005 14:09 Titel: |
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Und wer zahlt die Diäten ?
Wenn der Bundeshaushalt stimmt können die von mir aus ruhig eine Steuervergünstigung haben.
Ist aber nicht so und das seit ein paar Jahre.
Deutschland (und auch Frankreich) sind von Sanktionen durch Europa verschont geblieben.
Andere kleinere Länder dagegen sind wohl sanktioniert worden.
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Zwerg Bumsti 

Anmeldungsdatum: 30.07.2005 Beiträge: 581
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Beitrag 7 - Verfasst am: Di Okt 25, 2005 16:33 Titel: |
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Wer will 1.4 Millionen Euro Steuern zahlen?
Tja, das macht der Wahlschweizer Michael Schuhmacher, bei rund 65 Millionen Jahreseinkommen und 600 Millionen € Vermögen zahlt er nämlich in der Schweiz gradmal 2% Steuern.
Die Reichen können es sich eben richten, möge keiner glauben, die Twainshania ist nur wegen der würzigen Bergluft in die Schweiz gezogen. Soooo viel schlechter ist die Luft in Kanada nämlich auch nicht. _________________ cogito, ergo sum ... ich denke, also bin ich hier falsch |
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