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Neue Regeln bei Ebay?
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Helmut 
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Anmeldungsdatum: 06.05.2001
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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 20:29    Titel: Neue Regeln bei Ebay? Antworten mit Zitat

Zitat:
Neue Regeln bei Ebay?

Weit reichende Eingriffe in seine Geschäftspolitik stehen möglicherweise dem Internet-Auktionshaus Ebay bevor. Hintergrund ist ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag dieser Woche, der von Experten als Präzedenzfall eingestuft wird.

Gegenstand der Verhandlung ist die Berufungsklage eines so genannten Powersellers aus Berlin - also eines Verkäufers, der professionell und meist gewerblich bei Ebay handelt - gegen einen Darmstädter Buchhändler. Powerseller treten bei Ebay bisher häufig als private, nichtgewerbliche Anbieter auf und können so gesetzliche Auflagen umgehen.

Gegen diese umstrittene Praxis klagte der Inhaber der Buchhandlung bereits im vergangenen Herbst, weil der Berliner in großem Stil neuwertige und aktuelle Bücher bei Ebay anbot, ohne sich an die Preisbindung zu halten. Bücher, die in der Buchhandlung 20 Euro kosteten, wurden von ihm teilweise zum Startpreis von einem Euro offeriert.

Der Buchhändler gewann den Prozess. Nun muss erneut verhandelt werden. Gewinnt er abermals, könnte dies zur Konsequenz haben, dass Powerseller künftig nicht mehr anonym bei Ebay verkaufen dürfen und wie niedergelassene Händler auch der Beleg- und Steuerpflicht unterliegen.

Das Urteil wird von anderen Branchen wie etwa der Zigarettenindustrie mit Spannung erwartet, weil auch deren preisgebundene Produkte von Ebay-Händlern teilweise deutlich billiger angeboten werden. SPIEGEL


Geil. Verstehe nur ned das man darüber erst einen Rechtsstreit führen muß. Siehe meinen "Lego-Thread" ...

Wer in großem Stiel Neuware in ebay verkäuft - ob als "Powersellers" (soll wohl heißen besonders gerissener Gauner ? ) oder angeblich "privat" - ohne Gewerbe - kann das doch nur unter Umgehung von ohnehin geltenden Gesetzen tun. Weiß gar ned was es überhaupt zu diskutieren gibt
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HolgerS 



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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

@Helmut

Nochmal lesen !

Es geht um das Anbieten "preisgebundener" Waren, nicht darum, ob jemand an der Steuer vorbei anbietet.

Ist ne ganz andere Diskussion .....
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Habs gelesen:

wie niedergelassene Händler auch der Beleg- und Steuerpflicht unterliegen.

Es geht NUR darum ... um sonst gar nix. Können ja nur so billig sein weil die sich die Steuer und sonstige übliche Kosten sparen. Kannst doch auch ned einfach irgendwo einen Laden aufmachen, Powersellers" dran kritzeln und glauben nun stehst du außerhalb jedes Gesetzes. Und zwar völlig egal ob es um preigebundene Ware geht oder ned - ob um Neu - oder um Gebrauchtware.

Das wäre ja der Hit - und Wettbewerbsverzerrend. So eben wie diese Banditen und Oberschlaumeier im ebay !
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HolgerS 



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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

ok, nochmal und gaanz langsam:

Hier der ganze Artikel:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,301055,00.html
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Beitrag Beitrag 4 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 21:23    Titel: Antworten mit Zitat



Häh ? Steht doch in meinem Zitat ? !

Also - kurz und schmerzlos: Wenn ich Bücher, Legos - Sch*eißegal was - in Massen im ebay (oder in einem gemieteten Laden, oder im Wohnzimmer) verhöker, betreibe ich ein Gewerbe. Da gibt es doch nix dran zu deuteln. Melde ich es ned an, bezahle keine Steuer, drücke mich um Gewährleistungspflichen usw. - ist das ungesetzlich. Warum soll dann der Buchhändler es ned genau so machen ? Kann er ned, wird sofort die Gewerbeaufsicht und Steuer am A*sch haben.

Aber die ebayHändler ? Der soll das so machen können ? Machen ja tausenden. Finden jeden Tag Tonnen von Lego auf dem Speicher, im Keller, im Vorgarten und verkaufen das "privat" ... Geil !

Mann ..... ist doch absurd. Verstehe ned wieso die Steuerfahndung ned schon 100.000 Verfahren angezettelt hat.
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Beitrag Beitrag 5 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Auszug um den Artikel um den es hier geht :

weil der Berliner in großem Stil neuwertige und aktuelle Bücher bei Ebay anbot, ohne sich an die Preisbindung zu halten.


Das Urteil wird von anderen Branchen wie etwa der Zigarettenindustrie mit Spannung erwartet, weil auch deren preisgebundene Produkte von Ebay-Händlern teilweise deutlich billiger angeboten werden.

Damit klinke ich mich mal aus aus der Diskussion.
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Zuletzt bearbeitet von HolgerS am So Mai 23, 2004 21:31, insgesamt einmal bearbeitet
Helmut 
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Beitrag Beitrag 6 - Verfasst am: So Mai 23, 2004 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

.. an Preisbindung halten (weil gewerblich !) ... und

wie niedergelassene Händler auch der Beleg- und Steuerpflicht unterliegen.

Das eine bedingt das andere. Und hat Konsequenzen.

Selbst wenn einer (wie es offenbar ja gemacht wird) im ebay Massen an Legos von privat ankauft - und diese dann weiter verkauft (was der Zweck der ganzen Übung ist) um Geld zu verdienen, ist und bleibt das gewerbliche Tätigkeit. Das hat mit "privat" nix mehr zu tun.

Legohändler
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bergH 
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Beitrag Beitrag 7 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 6:51    Titel: Antworten mit Zitat

tach auch !

Ähhh warum streitet Ihr ?
Ihr habt doch beide recht.
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Gruß BergH
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Beitrag Beitrag 8 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 9:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wir streiten doch gar nicht

Hab nur zum Ausdruck gebracht, das es in dem Artikel nicht darum ging, ob jemand etwas privat oder gewerblich macht, sondern eigentlich darum, dass über ebay die Buchpreisbindung ( die in Deutschland ja immer noch gilt) umgangen wird.

Das "Powerseller" etc., die Artikel in grossen Mengen verkaufen, dies gewerblich tun und dementsprechend auch eine Buchhaltung haben müssen und die Einnahmen und Ausgaben versteuern müssen ist ein alter Hut und eigentlich keiner Diskussion wert. Da sind die Finanzämter schon lange hinterher und auch in ebay aktiv denke ich.

Kleine "Anekdote" am Rande .....

Vor einigen Jahren habe ich mal ein, sagen wir "grösseres Wirtschaftsgut des täglichen Bedarfs" einem Bruder eines Bekannten verkauft (sitze sozusagen an der Quelle). An dem ganzen Geschäft hab ich vielleicht 500 DM übrig gehabt (nach Versteuerung des geldwerten Vorteils).

Ein Jahr später fragte das Finanzamt bei meiner Steuerklärung nach und verlangte, dass ich dieses "Spekulationsgeschäft" zu versteuern hätte. Wahrscheinlich hat der Käufer dieses Wirtschaftsgut steuerlich geltend gemacht. Im Endeffekt hab ich dabei ca 1000 DM draufgelegt. Sowas mach ich nie wieder auch nicht aus Gefallen für Freunde.

Will damit nur sagen, so blöd, wie viele denken ist Vater Staat/Eichels Konsorten nicht.
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 9 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hab nur zum Ausdruck gebracht, das es in dem Artikel nicht darum ging, ob jemand etwas privat oder gewerblich macht, sondern eigentlich darum, dass über ebay die Buchpreisbindung ( die in Deutschland ja immer noch gilt) umgangen wird.


Ja .. auch darum geht es. Aber wahrscheinlich hat das nur Prozeßtaktische Gründe, das war für den Kläger der beste "Aufhänger".

Im Grunde aber geht es um die Frage ob solche Verkäufer eben nicht verkappte bzw. tatsächliche gewerbliche Händler sind, die dann alle daraus folgenden Konsequenzen erfüllen müssen. Das schließt dann Steuer, Preisbindungen und natürlich Gewährleistung, Rückgaberechte (also alles was Verbraucherschutz angeht) mit ein.

Mich ärgert so was einfach weil ich hier Transparenz haben will. Wenn ich bei ebay (was ich schon gemacht habe) z.B. einen Kinderwalkman für die Tochter kaufe, - dann eine netten Kontakt zu einem eindeutig privaten Verkäufer habe, ist da was anderes. Da gehe ich freiwillig ein Risiko ein, verzichte auf Gewährleistung und kaufe eben "privat-von-privat". Aus die Maus.

Bietet mir aber so eine Sau eine Festplatte an, originalverpackt - und behauptet eine Privatverkäufer zu sein (unter Ausschluß aller Gewährleistung) - ich schau mir dem sein Profil an und sehe das der nix anderes macht als irgendwelche Computerbrocken zu verhöcken im großen Stil, dann hört man doch die Nachtigall trappsen.

Die gekniffenen sind (vom Staat abgesehen) die seriösen Verkäufer und die Käufer. Das erfüllt den Tatbestand des Betruges und des unlauteren Wettbewerbes (neben anderen Ordnungs- und Straftatbeständen).

So einfach ist das ...
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Beitrag Beitrag 10 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ja .. auch darum geht es. Aber wahrscheinlich hat das nur Prozeßtaktische Gründe, das war für den Kläger der beste "Aufhänger".

Also ehrlich gesagt glaube ich das weniger. Denn Steuern müssen die Powerseller auf jeden Fall bezahlen. Wie HolgerS ja auch schon schrieb. Imho geht es hier vielmehr darum, das Produkte nicht unter der Preisbindung verkauft werden dürfen. Denn das ist schließlich gegenüber dem normalen Buchladen, der das ja nicht darf, ein Wettbewerbsvorteil. Natürlich entgeht dem Staat so auch Steuer, aber ich denke nicht dass das der Hauptgrund für den Richterspruch war.

Gruß
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 11 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Jein !

Was heißt Powerseller ? Gar nix. Ebay kümmert es ned ob ein Powerseller oder sonst ein Seller oder User ein Gewerbe angemeldet hat oder ned. Das ist ein Rang der nur ebayIntern ist ... und nix aussagt.

Denn Steuern müssen die Powerseller auf jeden Fall bezahlen

Eben ned. Das hängt davon ab ob sie den Tatbestand des gewerblichen erfüllen. Wiewohl eben die meisten Powerseller wohl in die Kategorie "steuerplichtig" fallen würden, wenn man den Umfang ihres Handel sieht.

In dem ganzen diskutierten Sachverhalt ist die Frage der Preisbindung eher eine sekundäre und betriff ja nur den seltenen Fall von Produkten wie Bücher.

Das Hauptärgernis ist und bleibt bei der Sache die Frage "Gewerblich oder privat" ...
Privat kann nur sein wenn jemand gelegentlich gebrauchte Dinge aus seinem Haushalt/Vermögen veräußert. Aber selbst da bleibt eine Grauzone wenn das jemand in Massen macht. Wir (ich) rede von denjenigen deren einziger Zweck ihres EbayAuftritts darin besteht Geld zu verdienen durch An- und Verkauf von irgendwelchen (egal was) Waren.

Die Frage der Steuerplichtigkeit ist insofern von großer Bedeutung weil das ja die Waren (alleine schon die Mwst) verteuert, - und wenn sich jemand darum rumdrückt, er eben billiger anbieten kann als ein seriöser Händler der ordentlich seine Steuer bezahlt. Ganz abgesehen von den anderen mit Gewerbe zusammen hängenden anfallenden Kosten.

Ein Wohnzimmerhändler spart sich das einfach und macht Geschäfte wie auf dem Polenmarkt ! Rein in Tasche mit der Kohle - und nach mir die Sintflut.

Will euch das den nicht ins Hirn ? Wir reden da ja teilweise nicht von Peanuts. Da treten im ebay Leute auf mit Angeboten z.B. im Computerbereich die unter anderen Umständen ein Ladengeschäft oder einen "ordentlichen" InternetShop bedingen würden. Mit all dem was dazu gehört.
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Beitrag Beitrag 12 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin kein Powerseller. Ich bin auch kein Buchhändler. Ich bin "nur" Kunde.

Warum muß es so etwas wie Buchpreisbindung eigentlich geben? Wenn ich so etwas erlebe, dann denke ich immer an Subventionen. Die meist gezahlt werden, weil sich das betreffende ohne diese Zuschüsse nicht am Markt behaupten könnte.

Das soll nun nicht heissen, daß Bücher schlecht sind und sich als War nicht am Markt behaupten können. Doch wie kann es erklärt werden, daß Taschenbücher (wohlgemerkt, KEINE Prunkausgaben!) bis zu 16 Euro kosten?! Das sind 32 Mark - waren. Doch das empfinde ich als Wucher - und werde somit immer die billige Variante nutzen.

Gruß newbieneu
Helmut 
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Beitrag Beitrag 13 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja ... um es ganz klar zu machen anhand des Falles:

Wenn ich gelegentlich mal Bücher im Ebay verkaufen würde, von mir aus auch orginalverpackt und ned aufgemacht, - aber privat, weil ich die geschenkt bekam oder sonst wie nimmer haben will ...

dann kann ich die verkaufen zu welchem Preis auch immer. Sch*eißegal - und wenn ich sie verschenke. Keiner kann dagegen was machen ! Da ist nix mit Preisbindung!

Erst wenn ich gewerblich damit handel, Bücher einkaufe zum Zwecke des Wiederverkaufes, dann greift die Preisbindung .. aber auch zwangsläufig die Gewerbeordnung. Insofern ist genau der Fall oben genau so wie ich das sehe:

Erst wurde wohl festgestellt das der Händler eine gewerblicher ist (sein muß) - dann folgt daraus die Preisbindung. Kann gar ned anders sein.
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 14 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ newbieneu

Der tiefere Sinn einer Preisbindung ist ne ganz andere Baustelle und stand nicht zur Debatte.

Die hatte mal ihren Sinn, ob sich das aber heute noch durchsetzen läßt ist zweifelhaft. Aber das ist ein anderes Thema.

Das du in dem Falle zum billigsten Angebot greifst - ist auch ne andere Debatte. Buch ist Buch. Sieht aber bei ner Festplatte wohl anders aus - oder ? Stell dir vor du kaufst "billisch" eine Platte bei so einem Schwein und die hat ne Macke. Der aber zeigt dir den ausgesteckten Mittelfinger und zieht sich auf die Legende zurück er sei ja "privat". Obwohl er (siehe meine Rede) eigentlich ein gerissener Wiederverkäufer ist der nun folgerichtig auch Gewährleistung bieten müsste. Dann hast den Salat und bist der gekniffene. (Mit Recht, warst halt auch ein dummes Schwein.)
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Beitrag Beitrag 15 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Zu diesem Thema kann man eben nur empfehlen, daß man sich VORHER genau überlegt, wo ggf. die "Verlustgrenze" ist bzw. welches Risiko man bereit ist einzugehen.

Gruß newbieneu
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Beitrag Beitrag 16 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben:
Denn Steuern müssen die Powerseller auf jeden Fall bezahlen

Eben ned. Das hängt davon ab ob sie den Tatbestand des gewerblichen erfüllen. Wiewohl eben die meisten Powerseller wohl in die Kategorie "steuerplichtig" fallen würden, wenn man den Umfang ihres Handel sieht.

Helmut, Du verstehst mich nicht. DAS ist mir klar! Wobei ich nicht denke, das ein Privatmann überhaupt Powerseller werden kann. Weiß es jetzt aber nicht genau. Und ich schrieb müssen, nicht tun (wenn sie denn Gewerblich sind)! Und das "Powerseller" bei E-Bay nichts bedeutet, ist mir auch klar. Gabs ja auch schon genug c't Artikel drüber.
Aber hier geht es eben nicht um die Blödmänner, die an der Steuer vorbei ungewerblich gewerblich Ihre Ware verhökern. Das sowas verfolgt und bestraft gehört, ist wohl keine Rede. Und ich verstehe Dich das Du Dich da so drüber aufregst.
ABER in diesem Fall ist der Sachverhalt der Preisbindung eben keine Nebensache, denn darum geht es hier. Wobei ich als gemeiner Käufer natürlich davon in diesem Fall nichts habe, im Gegenteil.
Und noch einmal, Dein Argument ist vollkommen richtig! Nur eben hier ein wenig am Thema vorbei.

Gruß
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Beitrag Beitrag 17 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und zum dem Thema Waren kaufen und Umtauschrecht. Mir schei... egal. Wenn Leute meinen Sie müßten unbedingt bei jemanden Ware kaufen, der, meistens mehr oder weniger offensichtlich, ein Gewerblicher ist, aber sich nicht als solcher zu erkennen gibt und auch nichts von einer Rechnung im Artikeltext sagt, ist imho selber schuld wenn er auf die Fresse fällt. Hats nicht anders verdient.
Wobei man, wenn es ersichtlich ist das der Verkäufer ein Gewerblicher ist (sieht man ja an der Ware und der Anzahl der Bewertungen) sich sein Recht auch durchsetzen kann. Oder besser könnte. Wer geht schon wegen meinetwegen 80€ zum Rechtsanwalt. Zumidest wenn man nicht im Rechschutz ist. Sowas kann sich ja hinziehen.

Gruß
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Beitrag Beitrag 18 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wer geht schon wegen meinetwegen 80€ zum Rechtsanwalt. Zumidest wer nicht im Rechschutz ist. Sowas kann sich ja hinziehen.


Tja .. und darauf bauen ja wohl die Idioten. Logo ist man im Prinzip selbst schuld. Aber wenn man es so sehen wollte könnte man ja das gesamte Verbraucherschutzgesetz komplett abschaffen. Es geht doch auch darum die "Doofen" zu schützen (und wenn es vor sich selbst ist) *lol*

Also .. letztlich geht es um die Fairness, die Vergleichbarkeit von Angeboten (inkl. der damit verbundenen Leistung), um Wettbewerbsgerechigkeit und natürlich um die Rechte des Käufers.

der Sachverhalt der Preisbindung eben keine Nebensache

Ob Neben - oder Hauptsache, letztlich steht es in untrennbarem Zusammenhang mit der Frage "Gewerbe - oder nicht". Für den Beklagten wird das auf jeden Fall nach sich ziehen das er die Gewerbeaufsicht am Hals hat und die Steuer. Für meine Begriffe ging es dem Kläger genau darum - er hat es halt von der Seite angepackt weil er so die größten Erfolgsaussichten hatte. Aber ist ja auch egal.
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Beitrag Beitrag 19 - Verfasst am: Mo Mai 24, 2004 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ein eigentlich langweiliges Thema ....

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