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BaronVlad 

Anmeldungsdatum: 14.10.2002 Beiträge: 54
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Beitrag 0 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 14:37 Titel: |
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Hi,
am 15.03.03 habe ich mir bei HD-Computer in Berlin Hasenheide (Hermannplatz) eine Sapphire ATI Radeon 9000 ViVo gekauft.
Diese hat gestern den Geist aufgegeben. Daraufhin bin ich zum Händler, um sie einzutauschen.
Reaktion: "Ja, sie ist defekt, wir werden die Karte einschicken. Das dauert so 4 Wochen, wir rufen Sie dann an."
Auf die Frage, was ich solange machen sollte, erntete ich erstaunte Blicke, daß sei doch nicht sein Problem.
Auf weiteres Nachbohren kam dann, ich könnte eine neue kaufen und sie dann zum Tagespreis zurückgeben.
Im Verkauf angekommen: Dieses Zurückgeben wäre aber nur gegen Gutschrift möglich. Auf die Frage, wozu ich dann diese Gutschrift brauche, wenn es darum geht, meine nach 11 Wochen defekte Karte zu ersetzen, wieder erstaunte Blicke.
Der Typ vom "Service" ist dann ab zum Chef, der ihm das bestätigte, ich konnte mit dem Chef nicht sprechen, weil der "so viel Arbeit hätte"
Ich hab das Ding dann eingesteckt, um das mit dem Hersteller zu klären.
Schon erstaunlich, wie egal manchen Händlern die Kunden sind, solange der Verkauf brummt.
Aber das war bei HD schon einmal so: Meinen defekten Brenner wollten die nicht annehmen, weil der "Service" schon zu hatte. Wie ich mir das vorstelle ? Ob er einen Zettel dranmachen solle, daß der Brenner nicht geht ? Ich muß schon zu den Öffnungszeiten des "Service" wieder kommen. Nach einer Diskussion, in der mich der Typ beleidigt hatte, hieß es lapidar, ich hätte doch angefangen.
Wieso ich da nochmal hin bin ? Gute Frage, die Karte gab es auf die Schnelle woanders nicht. Aber nun bin ich geheilt und werde meinen Fuß nie wieder zum Kauf eines Gerätes in diesen Laden setzen !
Bei Sapphire angerufen, die sagten, ich solle das über den Händler klären, das wird dann eingeschickt und geht über England nach HongKong, wo die Karte getestet wird und dann bei Bedarf repariert oder getauscht -> dauert so 6 Wochen.
Hab auf seinen Vorschlag noch ne mail geschrieben und hoffe nun auf eine andere Möglichkeit des Austausches, der Herr bei denen am Telefon war wenigstens freundlich und um eine Lösung bemüht. mal sehen...
Die Karte ist wie gesagt 11 Wochen alt. Ich glaub es hackt -> Servicewüste weltweit oder was ?
Also Leute: Überlegt Euch genau, wo Ihr welche Hardware kauft ! Auch wenn die Leute bei Karstadt und Mediamarkt keine Ahnung haben, die hätten das Teil genommen, mir ein neues gegeben, sich für meine Mühen entschuldigt und mein Rechner würde wieder laufen !
HD-computer.de ist für mich gestorben, ein für allemal !
Bitte nicht wundern, wenn Ihr diesen Beitrag auch in anderen Foren seht, aber das mußte sein ! _________________ Hochachtungsvoll
BaronVlad
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EiGuscheMa 
Anmeldungsdatum: 10.09.2002 Beiträge: 1578
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Beitrag 1 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:07 Titel: |
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Ja, leider ist HD-Computer nicht mehr wiederzuerkennen, seit sie aus dem Seitenflügel ins Quergebäude gezogen sind.
Das plötzliche Wachstum scheint sie alle etwas zu überfordern.
Kann schon sein, dass Du da im hektischen Tagesgeschäft dauernd an den Falschen geraten bist.
Soll keine Entschuldigung für dieses Verhalten sein.
Ist mir selbst schon aufgefallen.
Na aber vielleicht gibst Du mildernde Umstände
PS: Die Filiale im Wedding ist geradezu familiär dagegen. |
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BaronVlad 

Anmeldungsdatum: 14.10.2002 Beiträge: 54
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Beitrag 2 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:16 Titel: |
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Das Verhalten ärgert mich maßlos. Ich hab da ne Menge gekauft in der Vergangenheit, viele Einzelteile und nen Komplettrechner.
Das ist keine Art, mit kunden umzuspringen, aber wie gesagt, es ist halt wurscht, solange alle wiederkommen und kaufen wie die Bescheuerten.
Auch wenn es da keinen interessiert: Einen Kunden haben sie definitiv weniger ! _________________ Hochachtungsvoll
BaronVlad
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Feasgar 
Anmeldungsdatum: 05.04.2002 Beiträge: 2365
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Beitrag 3 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:25 Titel: |
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Zitat: | Reaktion: "Ja, sie ist defekt, wir werden die Karte einschicken. Das dauert so 4 Wochen, wir rufen Sie dann an." |
Das ist der übliche Weg. Oder meinst du, ein Händler kann sich bei (angenommenen) 1000 Kunden/Tag und (angenommenen) 5% Garantiefällen 50 Artikel/Tag quer durch die Bank für den Vorabumtausch beiseite legen? Die Zeiten sind vorbei...
Zitat: | Auf die Frage, was ich solange machen sollte, erntete ich erstaunte Blicke, daß sei doch nicht sein Problem. |
Da hat der Mann recht...is nicht sein Problem, und du hast ihm das beim Kauf bestimmt auch so unterschrieben...Stichwort AGB
Zitat: | Auf weiteres Nachbohren kam dann, ich könnte eine neue kaufen und sie dann zum Tagespreis zurückgeben.
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Naja, das hätte ich als Verkäufer anders gelöst...Anruf bei meinem Disti und Frage nach Vorabtausch, dann wär der Drops nach ner Woche gelutscht...
Zitat: | Dieses Zurückgeben wäre aber nur gegen Gutschrift möglich. |
Auch das hast du ihm sicher beim Kauf unterschrieben, nochmal Stichwort AGB...
Zitat: | wenn es darum geht, meine nach 11 Wochen defekte Karte zu ersetzen |
Ersetzen muß er dir nix, er hats ja nicht kaputtgemacht...er muß nur seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachkommen, und das ist er...siehe oben...
Zitat: | Ich hab das Ding dann eingesteckt, um das mit dem Hersteller zu klären.
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Eh der beste Weg...
Zitat: | Schon erstaunlich, wie egal manchen Händlern die Kunden sind, solange der Verkauf brummt.
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Wenn die Gewährleistungspflicht bei diesem Händler so ist und du ihm das beim Kauf unterschrieben hast, darfst auch net jammern.
Zitat: | Gute Frage, die Karte gab es auf die Schnelle woanders nicht. |
Warum muß man eine Grafikkarte "schnell" haben? War die alte kaputt?
Zitat: | Überlegt Euch genau, wo Ihr welche Hardware kauft ! |
Zitat: | HD-computer.de ist für mich gestorben, ein für allemal ! |
[ ] Du weißt, das die Händler-AGBs alle sehr ähnlich sind...
Zitat: | Auch wenn die Leute bei Karstadt und Mediamarkt keine Ahnung haben, die hätten das Teil genommen, mir ein neues gegeben, sich für meine Mühen entschuldigt und mein Rechner würde wieder laufen !
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Ganz bestimmt, und noch 50 € drauf...
Lies dir einfach zukünftig die AGBs durch, wenn du was kaufst und kaufe nur, wenn was drin steht von wegen "...für die Dauer der Reparatur ein gleichwertiges Ersatzgerät" oder so...dann kannst auch jammern...
Feasgar (nicht bei HD arbeitend, aber auch Verkäufer) _________________ --
Ich bin nicht betrunken. Ich bin nur stark angetrunken  |
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EiGuscheMa 
Anmeldungsdatum: 10.09.2002 Beiträge: 1578
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Beitrag 4 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:30 Titel: |
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Feasgar,
Is ja auch nichts gegen zu sagen, was Du schreibst.
Was eben nur weh tut: Den Laden kenne ich noch ganz anders. Und so geht´s dem Baron wohl auch. |
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mb1 
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 3708 Wohnort: München
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Beitrag 5 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:30 Titel: |
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Zitat: | Auch wenn die Leute bei Karstadt und Mediamarkt keine Ahnung haben, die hätten das Teil genommen, mir ein neues gegeben, sich für meine Mühen entschuldigt und mein Rechner würde wieder laufen ! |
Niemals würden die nach 11 Wochen ein defektes Teil einfach nur gegen ein neues austauschen !
Unter Umständen hättest du eine ältere gebrauchte Grafikkarte zur Überbrückung der Reparaturzeit bekommen.
Ich hätte in obigem Fall damit gedroht, Schadensersatz aufgrund der durch die defekte Karte verschuldeten Ausfallzeit genau aufgeschlüsselt in Rechnung zu stellen (mein PC wird beruflich genutzt, kann man aber einfach auch mal so behaupten ), was mit Sicherheit auf viele 1000 Euro gekommen wäre.
Da kriegst du meistens schnell eine Ersatzkarte zur Überbrückung.
Für die Schadensabwicklung ist der Händler zuständig. Ein Abwälzen auf den Hersteller kann vom Hersteller während der Händlergarantiezeit abgelehnt werden. _________________ Grüße
mb1
Prophet Mohammed:
"Ein für den Wissenserwerb verbrachter Tag ist Gott lieber als 100 Kriege für Gott." |
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Feasgar 
Anmeldungsdatum: 05.04.2002 Beiträge: 2365
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Beitrag 6 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:38 Titel: |
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Zitat: | Ich hätte in obigem Fall damit gedroht, Schadensersatz aufgrund der durch die defekte Karte verschuldeten Ausfallzeit genau aufgeschlüsselt in Rechnung zu stellen (mein PC wird beruflich genutzt, kann man aber einfach auch mal so behaupten ), was mit Sicherheit auf viele 1000 Euro gekommen wäre.
Da kriegst du meistens schnell eine Ersatzkarte zur Überbrückung. |
Und der Händler hätte lächelnd auf deine Unterschrift auf den AGBs gedeutet, wo du ihn von der Pflicht zur Herausgabe von Ersatzhardware entbindest...
Is leider zum Samen flockig werden, aber ist so...
Feasgar _________________ --
Ich bin nicht betrunken. Ich bin nur stark angetrunken  |
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BaronVlad 

Anmeldungsdatum: 14.10.2002 Beiträge: 54
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Beitrag 7 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:41 Titel: |
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mb1 hat recht, ich kenne HD anders und dadurch ist HD das geworden, was es jetzt ist, durch Service und Freundlichkeit.
Mit einer Ersatzkarte oder einem Austausch innerhalb einer Woche wäre ich ja hochzufrieden gewesen, aber diese Behandlung war ziemlich daneben.
Es muß auch um den Service nach dem kauf gehen, nicht nach dem Motto "Nach mir die Sintflut" oder "hoffentlich kommt der Ar... mit seinem kaputten Teil nicht zu uns.
Gutschrift ist ja ok in normalen Fällen, aber was soll das, wenn es darum geht, die Ausfallzeit zu überbrücken ?
Da bin ich doch sehr verwundert _________________ Hochachtungsvoll
BaronVlad
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ultimatebilly 
Anmeldungsdatum: 11.12.2002 Beiträge: 129
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Beitrag 8 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 15:51 Titel: |
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Ich hab mal ne extrem dumme Frage:
Zitat: | Und der Händler hätte lächelnd auf deine Unterschrift auf den AGBs gedeutet, wo du ihn von der Pflicht zur Herausgabe von Ersatzhardware entbindest... |
Das meinst Du doch symbolisch, oder?
Ich hab noch nie in nem Computerladen irgendwas unterschrieben abgesehen von dem EC-Karten-Beleg vielleicht...
Ich weiß ja nicht wie das mit AGBs so ist, aber ich hab die auch noch nie irgendwo in nem Laden aushängen sehen oder so...
Heißt das man wäre als Kunde theoretisch verpflichtet (im eigenen Interesse) vor dem Kauf sich die AGBs zeigen zu lassen und durchzulesen? |
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Scipio 
Anmeldungsdatum: 29.12.2002 Beiträge: 852
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Beitrag 9 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:08 Titel: |
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Zitat: | Heißt das man wäre als Kunde theoretisch verpflichtet (im eigenen Interesse) vor dem Kauf sich die AGBs zeigen zu lassen und durchzulesen? |
Nee, man kauft am besten ins Blaue hinein...
Nicht ironisch: Genau das heißt es, undzwar nicht nur theoretisch. _________________ News, Guides, Tools zum Thema Audio/Video
=> doom9.de.vu |
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mb1 
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 3708 Wohnort: München
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Beitrag 10 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:12 Titel: |
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Zitat: | Und der Händler hätte lächelnd auf deine Unterschrift auf den AGBs gedeutet, wo du ihn von der Pflicht zur Herausgabe von Ersatzhardware entbindest... |
Feasgar, du glaubst wohl, AGBs sind immer bindend. Meistens sind sie das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wurden.
Hier mal als Beispiel, was Litec München als AGB hat:
http://www.litec-computer.de/litec/agb/agb.html#l7
AGBs müssen im Ladengeschäft gut sichtbar angeschlagen sein. Sind sie das nicht, sind sie nicht bindend !
Normalerweise sind sie auch auf der Rechnungsrückseite abgedruckt, das allein erzeugt aber keine Bindungswirkung.
Meiner Erfahrung nach geben sich die Händler da sehr schnell geschlagen, wenn man ihnen freundlich aber sehr verbindlich die entsprechenden Paragraphen des BGB aufzählt und die möglichen Konsequenzen für den Händler.
Die gehen dann schnell den Weg des geringsten Widerstandes und erfüllen den Kundenwunsch.
Solange noch nicht jeder Kunde so auftritt, rechnet sich das auch immer noch für die Händler.
NACHTRAG:
Zitat: | Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) » Erster Abschnitt. Sachlich-rechtliche Vorschriften » 1. Unterabschnitt. Allgemeine Vorschriften
§ 2.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren. |
Zuletzt bearbeitet von mb1 _________________ Grüße
mb1
Prophet Mohammed:
"Ein für den Wissenserwerb verbrachter Tag ist Gott lieber als 100 Kriege für Gott." |
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Helmut  globaler Moderator

Anmeldungsdatum: 06.05.2001 Beiträge: 30601 Wohnort: Frankfurt
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Beitrag 11 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:30 Titel: |
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Trotzdem hat Feasgar im Prinzip recht.
Das ein Händler Dir Schadensersatz leisten müsste weil die Grafikkarte (oder von mir aus Festplatte oder sonst was) ausgefallen ist (ja selbst der ganze PC ! ) sehe ich noch ned. Das ist mit Verlaub ein Gerücht. Evtl. erreicht man was mit der Drohung - wenn der Händler ausreichend blöd ist.
Am Beispiel "Grafikkarte" - an der der Händler vielleicht 10 Euro verdient hat - wird auch deutlich was der Feasgar mit recht sagt: Die Zeiten der Kulanz sind schon lange vorbei. Das gibt die Gewinnlage überhaupt nicht her.
Was den Umtausch angeht - kann man (oder muß man) sogar genau so machen wie HD-Computer. _________________ Wenn mer sich uffreche will: - Eintrachtfan und SPD Mitglied! |
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Feasgar 
Anmeldungsdatum: 05.04.2002 Beiträge: 2365
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Beitrag 12 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:33 Titel: |
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Zitat: | AGBs müssen im Ladengeschäft gut sichtbar angeschlagen sein. Sind sie das nicht, sind sie nicht bindend !
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[ ] Du weiß, das die AGBs gut sichtbar bei HD aushängen.
[ ] Du weißt weiterhin, das sich 99% der Händler den Warenempfang quittieren lassen und das auf der Rechnung auch steht "AGB zur Kenntnis genommen"
Zitat: | Meiner Erfahrung nach geben sich die Händler da sehr schnell geschlagen, wenn man ihnen freundlich aber sehr verbindlich die entsprechenden Paragraphen des BGB aufzählt und die möglichen Konsequenzen für den Händler.
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[x] Wir wissen jetzt, das mb1 seinem Computerhändler grundsätzlich mit dem Rechtsanwalt droht...He Händler, mein Northbridge-Cooler für 3.99 Euro ist kaputt, will sofort nen neuen, sonst is aber hier der Teufel los und ich geh vor Gericht...oO(dank Rechtsschutzversicherung?)
Feasgar _________________ --
Ich bin nicht betrunken. Ich bin nur stark angetrunken  |
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mb1 
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 3708 Wohnort: München
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Beitrag 13 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:39 Titel: |
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Habe mir gerade die AGB der hd-computer angesehen:
Zitat: | 7. Gewährleistung
Für Mängel der von Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH gelieferten oder im Ladengeschäft angebotenen Waren haftet die Firma HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt: Hat die von Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH gelieferte Ware einen Mangel, für den die Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH haftet, so ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware an Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH in ihrem ursprünglichen Zustand zur Prüfung innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Mangels zurückzuschicken bzw. in das Ladengeschäft zu bringen. Der Käufer ist verpflichtet der Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH ausreichend Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangel einzuräumen. Der Anspruch auf Ersatzlieferung kann der Käufer frühestens nach zwei Nachbesserungsversuchen in komplexen und komplizierten Fällen nach drei Versuchen verlangen. Eine Wandlung ist ausgeschlossen. An deren Stellung tritt die Nachbesserung, es sei denn die Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Kann eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen werden, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere auf Schadensersatz, vor allem für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Das gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung, positiver Forderungsverletzung oder culpa in contrahendo hergeleitet werden; der Haftungsausschluß gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der der Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH zurechenbaren Personen. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Waren haftet die Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH nicht, auch wenn diese Ratschläge über die vermeintliche Verwendung der Ware erteilt hat. Die Gewährleistungsansprüche müssen vom Käufer, falls dieser Kaufmann im Sinne des Handesgesetzbuches ist, unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Hat der Käufer den Mangel offensichtlich selbst schuldhaft verursacht, dann ist ein Gewährleistungsverlangen rechtsmißbräuchlich und unstatthaft. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten. Stellt sich bei unberechtigter Mängelrüge des Käufers nach Überprüfung der verkauften Sache heraus, daß die Ware mangelfrei ist und die Funtkionsstörung auf vom Käufer zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist die Fa. HD Computertechnikvertriebs Quantum GmbH berechtigt, eine Überprüfungspauschale in Höhe von Euro 20.- bis 35.- zu verlangen, wenn nicht im Einzelfall höhere Kosten entstanden sind. |
Die sind schlicht nichtig, da sie das BGB in diesen Punkten vollkommen unterwandern würden.
NACHTRAG:
@ Feasgar
Mit Verlaub, was soll das. Du brabbelst und hast keine Ahnung.
Wenn mein Händler mir etwas verweigert, wonach ich rechtlich einen Anspruch drauf habe, dann drohe ich notfalls auch.
Soll ich etwa nur den Schwanz einziehen und sagen, dass ich dann eben dort nie wieder einkaufe.
So kommt mir kein Händler davon, wenn er versucht, das Recht in seine Hand zu nehmen.
Beim 4-€-Kühler wäre mir das wurscht, aber nicht bei einer vergleichsweise teureren Grafikkarte.
Der Händler spekuliert ja mit dem "eingeschüchterten" Verhalten des Kunden, um seine Kalkulation nicht zu gefährden.
Dennoch kann es für den Händler schnell zum Bumerang werden, wenn er auf etwas besteht, wozu er kein wirkliches Recht hat.
Zuletzt bearbeitet von mb1 _________________ Grüße
mb1
Prophet Mohammed:
"Ein für den Wissenserwerb verbrachter Tag ist Gott lieber als 100 Kriege für Gott." |
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Helmut  globaler Moderator

Anmeldungsdatum: 06.05.2001 Beiträge: 30601 Wohnort: Frankfurt
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Beitrag 14 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:43 Titel: |
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Meine AGBs hingen im Laden aus .. und auf jeder Rechnung wurde automatisch auf die AGBs verwiesen bzw. waren hinten auf der Rechung abgedruckt. Mit dem Bezahlen der Rechung erklärte sich der Kunde damit einverstanden. Aus die Maus.
Im übrigen ist es so, das ich als Händler zwar die erste Ansprechadresse des Kunden bei Reklamationen bin, aber diese Reklamation im Rahmen meines Geschäftsgebarens auch nur an den Disti oder Hersteller weiter reichen kann - und muß ! Erkenne ich eine Reklamation als berechtigt an (was ja erst mal nur eine Behauptung des Kunden ist, kann ja falsch sein oder er hat das Teil selbst schuldhaft gelyncht) habe ich es auch am Hals und mein Lieferant wird mir keinen Ersatz leisten.
Macht es ein Händler aus Kulanzgründen anderst - dann zieht er sich das Risiko auf den Hals am Ende der genkniffene zu sein. Und das ist nach meinen Erfahrungen in 80% der Fälle so
P.S.
Die AGBs müssen natürlich Recht und Gesetz entsprechen. Logo.
Hab aus dem Grunde seit Jahren keine Einzelteile mehr verkauft. Jeder Depp meint doch es wäre ein leichtes diese einzubauen - 0-Problem. Erdet sich aber nicht, läßt den Rechner an oder macht sonst welche unglaublichen Dinge. Ist das Teil dann hingerichtet - ab zum Händler damit und irgend eine Story erzählen. _________________ Wenn mer sich uffreche will: - Eintrachtfan und SPD Mitglied! |
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Feasgar 
Anmeldungsdatum: 05.04.2002 Beiträge: 2365
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Beitrag 15 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 16:50 Titel: |
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Zitat: | Du brabbelst und hast keine Ahnung. |
Gähn...du hast recht und ich meine Ruhe...EOD
Feasgar _________________ --
Ich bin nicht betrunken. Ich bin nur stark angetrunken  |
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mb1 
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 3708 Wohnort: München
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Beitrag 16 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 17:10 Titel: |
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Helmut, deine AGBs waren auch falsch (gerade kurz durchgelesen).
Du wälzt unzulässigerweise Gewährleistungskosten wie Versand, Arbeitszeit und Fahrtkosten auf den Käufer ab. Bei berechtigter Gewährleistung ist dies unzulässig.
Siehe hierzu auch §11 Nr. 10c AGB-Gesetz:
Zitat: | § 11
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam
...
c) (Aufwendungen bei Nachbesserung)
die Verpflichtung des gewährleistungspflichtigen Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die Aufwendungen zu tragen, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlich werden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; |
Ist aber müßig, das zu diskutieren. Hat nur Sinn im konkreten Einzelfall - und AGBs sind in 90% aller Fälle in nullkommanix ausgehebelt. _________________ Grüße
mb1
Prophet Mohammed:
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Helmut  globaler Moderator

Anmeldungsdatum: 06.05.2001 Beiträge: 30601 Wohnort: Frankfurt
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Beitrag 17 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 17:27 Titel: |
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Bei berechtigter Gewährleistung ist dies unzulässig.
Ja ... das haben wir aber (bei berechtigter Reklamation) nie gemacht. Aber - ICH hatte die Kosten am Hals ! Kannst Dir vorstellen was es bedeutet wenn bei einer Grafikkarte - an der Du 10 DM verdient hast - zum Hersteller und wieder zurück allein Versandkosten entstehen ? Manche Distis verrechneten da Pauschalen von bis 25 DM !
Na ja .. ich hab damit nix mehr am Hut (GottSeiDank) .. aber immer mal schön auf dem Boden bleiben. Schau ich mir hier so manche Beiträge an, wo man offen sagt: Kaufe ich mir das Teil diese und das, benutze es und gebe es unter irgend einem Vorwand dem blöden Händler wieder zurück usw. Oder weil eben ein Nachfolgemodell da ist - das alte mit einem behaupteten Fehler zurück bringen usw.  _________________ Wenn mer sich uffreche will: - Eintrachtfan und SPD Mitglied! |
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Tsunami 
Anmeldungsdatum: 12.02.2002 Beiträge: 1759
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Beitrag 18 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 18:01 Titel: |
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Ist es nicht so, das die Hersteller bzw die Großhändler zumindest bei Festplatten immer ein paar mehr gratis mitschicken als man bestellt hat, damit die eventuell auftretenden Gewährleistungsansprüche damit abgedeckt sind ?
Falls mal eine ausfällt, dann kann der Händler diese dem Kunden einfach durch eine der zusätzlich gelieferten Platten austauschen und alle sind zufrieden ?
So war es jedenfalls mal bei Atelco, wie das heute ist kann ich nicht sagen. |
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videowahn  Gast
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Beitrag 19 - Verfasst am: Di Jun 10, 2003 18:03 Titel: |
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Hallo,
also die AGB müssen sichtbar im Ladenlokal ausgehängt sein, was meistens nicht der Fall ist. Ein Hinweis auf der Rechnung, die der Käufer in der Regel erst nach Übergabe der Ware und Hingabe des Geldes erhält ist nicht ausreichend (Kauf ist bereits abgeschlossen, eine nachträgliche Einbeziehung der AGB nicht zulässig).
AGB können die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ausschließen. Es kann lediglich ein Reparaturanspruch statt des Wandlungs-/Umtauschanspruchs festgelegt werden. Ein Einschicken an den Hersteller bei 4 Wochen Reparaturdauer ohne Ersatz muß meines Erachtens nicht hingenommen werden.
Auch nach Änderung der Gewährleistungsvorschriften des BGB spricht bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf eine Vermutung dafür, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war, der Verkäufer muß folglich die Beschädigung durch den Kunden nachweisen. Dies dürfte nicht einfach sein.
Zweckmäßig ist es im oben geschilderten Fall vom Geschäftsführer eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, dass die Wandlung abgelehnt wird und dann ggf. mit einer Klage zu drohen.
Ein Schadenersatz kann wegen des Ausfalls des Gerätes nicht verlangt werden. Hierzu muß der Verkäufer erst in Verzug gesetzt werden, indem er das berechtigte Wandlungsbegehren ablehnt.
Allerdings kostet das alles Zeit und Nerven. In der Regel kommt man schneller zum Ziel, wenn man der Nachbesserung zustimmt und für die Übergangszeit ein gleichwertiges oder besseres Ersatzgerät verlangt.
grüsse videowahn |
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