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GEMA-Gebühren
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Pyro 



Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 172
Wohnort: Berlin

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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: Do Jun 05, 2003 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

In einem anderen Thema hatte ich nachgefragt und SVCDFan hat folgenden Link entdeckt (besten Dank dafür!): GEMA-Tarife

In meinem speziellen Fall geht es um meine erstellten (S)VCDs und DVDs, die Veranstaltungen wie Kirmesse, Stadtfeste etc. enthalten. Nun ist dort manchmal Musik zu hören. Da ich grundsätzlich aus künstlerischen Aspekten nicht nachvertone, ist der von Lautsprechern ausgestrahlte und mit meinem Kamera-Mikro eingefangene Musikton immer massiv durchsetzt mit ständigen Umgebungsgeräuschen, Applaus und Zwischenrufe des Publikums usw. D.h. obwohl die Musiken zu hören sind, sind sie keinesfalls als Weiterverwendung für Musik-CDs, MP3s oder ähnlich geeignet.

Ich gehe davon aus, dass die Veranstalter bereits für die Musikstücke GEMA-Gebühren für die Verwendung bezahlt haben. Wenn nicht, ist das deren Problem.

Meine ziemlich laienhaften Fragen (ich bin mir sicher, alles kostet Geld) sind nun:

Muss ich für meine CDs/DVDs nochmals GEMA-Gebühren bezahlen, obwohl der Musikton nicht als solcher weiterverwendet werden kann und es sich nur um Mitschnitte handelt?
Es handelt sich übrigens um CDs/DVDs, die nach meinen eigenen Copyright-Hinweisen NICHT öffentlich vorgeführt oder verliehen werden dürfen, d.h. sie sind für den privaten Gebrauch des Käufers bestimmt.

Wenn ich GEMA-Gebühren zahlen muss, dann welche/wieviel? Aus dem o.g. Link habe ich mir zwei Dokumente rausgesucht, die in Frage kommen könnten:

VR-BT-H 2

VR-AV DT-H 1

Ähhh, welche Tarife gelten genau für meinen Fall. Und noch expliziter:


Grüße



Zuletzt bearbeitet von Pyro
SVCDFan 
WM-Tipp König 2006


Anmeldungsdatum: 20.09.2001
Beiträge: 7567

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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: Do Jun 05, 2003 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Muss ich für meine Feuerwerk-CDs/DVDs nochmals GEMA-Gebühren bezahlen, obwohl der Musikton nicht als solcher weiterverwendet werden kann und es sich nur um Mitschnitte handelt?
Es handelt sich übrigens um CDs/DVDs, die nach meinen eigenen Copyright-Hinweisen NICHT öffentlich vorgeführt oder verliehen werden dürfen, d.h. sie sind für den privaten Gebrauch des Käufers bestimmt.

Ich würde sagen, ohne mir genauer auszukennen, daß eben durch den Verkauf Gebühren anfallen müßten.

Aber lassen wir besser die wirklichen Experten sprechen....
_________________
Gruß SVCDFan
jemue 



Anmeldungsdatum: 03.12.2002
Beiträge: 379

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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 7:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Pyro,
Zitat:
hat jemand eine Ahnung, ohne dass ich bei der GEMA direkt anrufe muss

dann schreib ein mail und frag doch mal mit einem "Kleinbeispiel" unverbindlich an.
Kann mir nicht vorstellen, dass die, wenn es um Geldeinsammeln geht, kostenlos zuschauen.
Aber wer weiß ?  

Gruß jemue



Zuletzt bearbeitet von jemue
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Gruß jemue - www.parthenaue25.de
Angelika 



Anmeldungsdatum: 15.05.2001
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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 8:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Pyro
Möchte da noch was anmerken. Du musst achtgeben,viele Stücke schließen das verändern von Clips aus.So gesehen könnte das weglassen des Audios auch als solches gewertet werden.
Aber nochmal nachgefragt.Ich habe auch nichts bei dir gelesen das du die Feuerwerks CDs weiterverarbeiten darfst.
Der ``normale Kauf`` wäre ja nur zum ansehen aber nicht zur Weiterverarbeitung gedacht. Es sei denn es handle sich um spezielle CDs die dafür bestimmt sind.

Zitat:
Es handelt sich übrigens um CDs/DVDs, die nach meinen eigenen Copyright-Hinweisen NICHT öffentlich vorgeführt oder verliehen werden dürfen, d.h. sie sind für den privaten Gebrauch des Käufers bestimmt.

Das wäre aber trotzdem ein Verkauf und gewerbliche Nutzung.
genaues kannst du wirklich nur bei der Gema erfahren.
Auch eine globale Auskunft nützt dir nichts,es kann von CD zu CD das nutzungsrecht unterschiedlich sein.
Übrigens gibt es ein ganz nützliches ´´Gema leicht gemacht Buch`` vom Voggenreiterverlag. ISBN 3-8024-0371-1
Gruss
Angelika
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Pyro 



Anmeldungsdatum: 09.10.2001
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Beitrag Beitrag 4 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 8:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
>>Du musst achtgeben,viele Stücke schließen das verändern von Clips aus.So gesehen könnte das weglassen des Audios auch als solches gewertet werden.
Aber nochmal nachgefragt.Ich habe auch nichts bei dir gelesen das du die Feuerwerks CDs weiterverarbeiten darfst.
Der ``normale Kauf`` wäre ja nur zum ansehen aber nicht zur Weiterverarbeitung gedacht. Es sei denn es handle sich um spezielle CDs die dafür bestimmt sind>>

Hallo zusammen,

@Angelika - das habe ich nicht ganz verstanden. Das Vorgehen ist so:

- 1.- Die Veranstalter denken sich ihre Show aus und verwenden Musikstücke, die sie -erlaubt oder nicht- ihren Bedürfnissen anpassen, schneiden, mixen. Grundsätzlich gehe ICH davon aus, dass sie GEMA-Gebühren für das Abspielen vor Publikum zahlen. Ob sie das wirklich alle tun, ist deren Sache.

-2.- Ich filme die Shows mit dem Einverständnis der Vernastlater, immerhin haben sie die künstlerischen Rechte daran. Ich bereite die Videos schick auf, verändere ab in keinster Weise die Shows, d.h. kein Schneiden, kein Kürzen/Mixen des Bildes/Tons - also kein künstlerischer eigener Einfluss - bis auf die Intros, Menüs auf den CDs/DVDs.

- 3.- Ebenfalls mit dem Einverständnis der Veranstalter biete ich die entstanden CDs/DVDs an interessierte Fans an. Meine Scheiben enthalten den deutlichen Hinweis, dass die Videos nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht öffentlich vorgeführt, kopiert, verändert oder sonstwas werden dürfen.


Und jetzt wieder Konkret zur GEMA - als Vorbereitung für meine Anfrage bei denen:

Ich denke jetzt, dass der Tarif VR-BT-H2 der für mich relevante Tarif ist, wenn ich denn wirklich zahlen muss.

Dort steht was von "pro Bildtonträger 4,5375 % des vom Lizenznehmer fakturierten Entgelts". Wer ist der Lizenznehmer? Ich, weil ich die Lizenz bei der GEMA erwerbe, das Ton-Material weiterverbreiten zu dürfen? Oder die Musiker, die Ihre Stücke bei der GEMA "lizensieren" haben lassen?!
Im ersten Fall käme ich bei 10 Euro pro CD mit etwa 45 Cent weg, im zweiten Fall sind die Kosten überhaupt nicht abzusehen oder einzuschätzen....

Lieben Gruß



Zuletzt bearbeitet von Pyro
Angelika 



Anmeldungsdatum: 15.05.2001
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Beitrag Beitrag 5 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 9:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Markus
Zitat:
- 1.- Die Feuerwerker denken sich ihre Show aus und verwenden Musikstücke, die sie -erlaubt oder nicht- ihren Bedürfnissen anpassen, schneiden, mixen. Grundsätzlich gehe ICH davon aus, dass sie GEMA-Gebühren zahlen. Ob sie das wirklich alle tun, ist deren Sache.

Jetzt habe ich es kapiert.Ich dachte irrtümlich du hast ein gefilmtes
Feuerwerk (Kracher so ala Silvester) mit Musik das du in deine CDs schneiden willst.
Eigentlich müsste das dann so sein wie du unten geschrieben hast.
Aber warten wirs mal ab,wir haben Hier ja auch ein paar Musiker auf dem Bord vieleicht wissen die was näheres.
Ich schaue nachher noch in dem Buch nach ob ich was passendes finde.Solltest du Anschriften für deine zuständige Gema brauchen kann ich auch dienen.
Wenn du was neues weisst lasse es mich bitte auch wissen.
Habe ja auch ein paar so Scenen und weiss nicht wie das zu handhaben ist.Z.B. Disneyland mit König der Löwen gefilmt incl Musik.
Auch einen lieben Gruss zurück und viel Erfolg
Angelika
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Pyro 



Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 172
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Beitrag Beitrag 6 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 9:40    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar - wenn ich was erfahre, poste ich es hier, andersherum bin ich auch weiterhin sehr neugierig, wie die Meinungen hier im Forum sind!

Beste Grüße
Markus
Holgers_inaktiv 



Anmeldungsdatum: 10.02.2002
Beiträge: 0
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Beitrag Beitrag 7 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 9:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass dass überhaupt GEMA-pflichtig ist. Du nimmst schliesslich lediglich ein öffentliches Feuerwerk nebst Umgebungsgeräuschen auf.

Ansonsten wäre ja ein auf nem Jahrmarkt gedrehter Film mit Karusselmusik oder eine öffentliche Karnevalsveranstaltung mit Musik etc. ebenfalls gebührenpflichtig.

Erst wenn Du wirklich Musik nachträglich dazuspielst, wirst Du zahlen müssen.
mb1 



Anmeldungsdatum: 06.06.2001
Beiträge: 3708
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Beitrag Beitrag 8 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dabei GEMA-pflichtige Musik mitaufgenommen wird und das Produkt kommerziell/gewerblich weiterbenutzt wird, ist es selbst auch GEMA-pflichtig.

http://www.gema.de/kunden/information_service/videos.shtml
Anmeldeformular, das pro Filmtitel auszufüllen ist (also eine Menge Arbeit, wenn mehrere Feuerwerke auf einer DVD drauf sind).
_________________
Grüße
mb1

Prophet Mohammed:
"Ein für den Wissenserwerb verbrachter Tag ist Gott lieber als 100 Kriege für Gott."
AnimalMother 
Moderator


Anmeldungsdatum: 16.01.2003
Beiträge: 3724

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Beitrag Beitrag 9 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn dabei GEMA-pflichtige Musik mitaufgenommen wird


Wobei es noch eine "Sonderregelung" bezüglich Gema-pflichtig.
Beispiel : Klassische Musikstücke ( älter 70 Jahre) sind generell nicht Gema-pflichtig.
Wird das Stück aber aufgeführt ( Orchester ) stehen bei einem Weitervertrieb Dritter die Gema-Erlöse dem Orchester zu - das Stück wird also wieder Gema-pflichtig

All the best,

Animal Mother
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All the best,

Animal Mother

Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.
dvdmaster 



Anmeldungsdatum: 16.03.2002
Beiträge: 722

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Beitrag Beitrag 10 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

das einzige waorauf man bei der gema/akm achten muss, ist nicht erweicht zu werden

cu
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Mein HiFi / HomeCinema
TV: Sanyo 82 cm
CD+DVD+VCR: HTPC+Foobar
AMP: Pioneer VSX-609
SPEAKER: Canton Movie 10mx
LP: Project 1.2 + Grado Prestige Black
Phono Pre: Project Tubebox
Holgers_inaktiv 



Anmeldungsdatum: 10.02.2002
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Wohnort: Köln

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Beitrag Beitrag 11 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Stell die Frage einfach mal im Forum bei www.Recht.de, da kriegt man im allgemeinen schnell fundierte Auskunft.
Pyro 



Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 172
Wohnort: Berlin

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Beitrag Beitrag 12 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, werde ich tun. Eine Frage vorher noch hier, ich höre immer gerne mehrere Meinungen:

Ich habe keine Gewinnabzielungsabsichten! Die Kosten für Material/Kameras/Fahrten zu den Veranstaltungen fressen jeglichen Gewinn wieder auf. Es ist also nur ein "Dienst" für interessierte Fans.

Mmmmhhh - "erleichtert" das evtl. schon wieder meine GEMA-Pflicht? Ansonsten frage ich in dem Rechtsform wirklich mal nach.

Viele Grüße
Markus



Zuletzt bearbeitet von Pyro
Angelika 



Anmeldungsdatum: 15.05.2001
Beiträge: 6226
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Beitrag Beitrag 13 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn dabei GEMA-pflichtige Musik mitaufgenommen wird und das Produkt kommerziell/gewerblich weiterbenutzt wird, ist es selbst auch GEMA-pflichtig.

Genau so ist es auch meiner Information nach.
Ich hatte mich mal versucht vor ein paar Jahren bei etlichen Fernsehsendern und der Gema selbst schlau zu machen wie es so mit dem `´Randbereich`` aus sieht.
Als Beispiel:
In Disneyland gefilmte Aufnahmen,Hintergrund aus den Lautsprechern `´König der Löwen`´ Musik.
Oder eine (mit Eintritt) bezahlte Veranstaltung von den Aboriginies.
(auch deren Musik die man käuflich auf MC/CD erwerben konnte.
Die Gema hielt sich bedeckt und bei den Sendern meinte man das wenn man z.B. in ersten Falle Schwerpunktmäßig sein Kind aufgenommen hat und nur eine `´Geräuschkulisse``von gemapflichtiger Musik dabei ist wäre es nicht pflichtig.
Im 2 Falle z.B. wenn man für die Filmkamera extra bezahlen müsse wäre somit das auch abgegolten.
100%ig konnte damals natürlich auch keine Angaben machen,trotzdem würde ich zu gerne wissen wie das rechtlich ist,zumal auch noch u.U. unterschiedliches Länderrecht greifen könnte.
Nicht zu vergessen das es z.B. auch (soweit ich weiss) Probleme geben könnte wenn man ein Internetfilmchen zur Verfügung stellt,das ja auch schon eine Veröffentlichung ist.

Zitat:
Beispiel : Klassische Musikstücke ( älter 70 Jahre) sind generell nicht Gema-pflichtig.
Wird das Stück aber aufgeführt ( Orchester ) stehen bei einem Weitervertrieb Dritter die Gema-Erlöse dem Orchester zu - das Stück wird also wieder Gema-pflichtig

Genau,also nur selbstgeklimpertes ist absolut frei ;-)
Gruss
Angelika
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AnimalMother 
Moderator


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Beitrag Beitrag 14 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mmmmhhh - "erleichtert" das evtl. schon wieder meine GEMA-Pflicht?


Beispiel:

Dorfjubiläum ( 800-Jahr-Feier ) gefilmt/geschnitten usw.
Aufgeführt auf einer Feierlichkeit in der Gemeindehalle.
Keinerlei Geld/Eintritt zur Feier usw verlangt.

Ein Musikstück unterlag der Gemapflicht.

Bußgeld ~5000 Euro

All the best,

Animal Mother
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Beitrag Beitrag 15 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Musikstück unterlag der Gemapflicht.

Bußgeld ~5000 Euro

Ja, aber für die Veranstalter.

Wenn mans allerdings filmt, um z.B. einen Bericht zu machen und gibt diesen an Freunde/Interessierte/Bekannte weiter und führt dies nicht öffentlich auf, glaub ich nicht, dass es Gema-pflichtig ist.

Bin allerdings kein RA.
AnimalMother 
Moderator


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Beitrag Beitrag 16 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, aber für die Veranstalter.


Die waren aber nicht sonderlich erfreut

Vor allem, wenn man mit "Halbwissen" davon ausgeht, alles richtig gemacht zu haben.

Ich mache jedenfalls bei Aufträgen seither entweder die Musik selbst, oder greife auf Standard-Gemafreie-Musik zurück ( naja ) oder gelte die Gemagebühren über Künstlerpools ab.

Audience

Auch nicht schlecht ist es, wenn man einem Künstler einmal ein Video kostenlos produziert und er so in "der Kreide" steht

All the best,

Animal Mother
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Angelika 



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Beitrag Beitrag 17 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dorfjubiläum ( 800-Jahr-Feier ) gefilmt/geschnitten usw.
Aufgeführt auf einer Feierlichkeit in der Gemeindehalle.
Keinerlei Geld/Eintritt zur Feier usw verlangt.

Ein Musikstück unterlag der Gemapflicht.

Bußgeld ~5000 Euro

Genau sowas meinte ich z.B.

Zitat:
Wenn mans allerdings filmt, um z.B. einen Bericht zu machen und gibt diesen an Freunde/Interessierte/Bekannte weiter und führt dies nicht öffentlich auf, glaub ich nicht, dass es Gema-pflichtig ist.

Solange dir ``Freunde/Interessierte/Bekannte `` wohlgesonnen sind sicher nicht.
Setze sowas auf eine Homepage kann es Ärger geben.
Ich musste z.B. schon mal Avis auf meiner Homepage (der Ersteller der Videos, gab mir die Erlaubnis dazu ) und ich musste sie trotzdem runternehmen wegen der Nachvertonung.
Zumindest mailte mich Tripod damals deshalb an und ich wollte kein Risiko eingehen.
Gruss
Angelika
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Beitrag Beitrag 18 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich mache jedenfalls bei Aufträgen seither entweder die Musik selbst, oder greife auf Standard-Gemafreie-Musik zurück ( naja ) oder gelte die Gemagebühren über Künstlerpools ab.

Genau,das ist der sichere Weg wenn es möglich ist.
Übrigens betrifft das nicht nur den Klang sondern ja auch Texte und ggf Bilder.

Zitat:
Auch nicht schlecht ist es, wenn man einem Künstler einmal ein Video kostenlos produziert und er so in "der Kreide" steht

Oh ja ,solch eine Simbiose bahnt sich bei mir auch gerade an ;-)
Ein Orgelbauer,der zig Instrumente spielt und von Video/Computer keinen blassen Schimmer hat :-)
Gruss
Angelika
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Beitrag Beitrag 19 - Verfasst am: Fr Jun 06, 2003 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und dann untermalst Du Deine Weltreisevideos mit Orgelmusik ??
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