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DVD SVCD Forum Foren-Übersicht -> DVD-Brenner und Medien
Philips DVD 288k Brenner
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Holgers_inaktiv 



Anmeldungsdatum: 10.02.2002
Beiträge: 0
Wohnort: Köln

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Beitrag Beitrag 60 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 9:50    Titel: Antworten mit Zitat

www.board.snogard.de

Da wird das Thema auch diskutiert .......

Anwalt !!
DVBKabel 



Anmeldungsdatum: 06.06.2002
Beiträge: 11

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Beitrag Beitrag 61 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

auch ich gehöre zu den "Brenner-Geschädigten".

wenn bis morgen keine kulante Einigung erzielt wird: Verbraucherzentrale/Anwalt (bitte melden wer dies noch tun will, am Besten hier im thread)
Denn bei einem rechtsgültig zustande gekommenen Kaufvertrag (Lieferung und Zahlung, Re/LS lautet auf 228K) sollte sich ein Versender nicht rausreden dürfen!

Mal zur Info über die letzten aktuellen Schriftwechsel (nach mehrmaligen verständnissvollen Telefonaten meinerseits und keinem An-/Rückruf durch Snogard) dazu:

am DI:

Sehr geehrter Herr Wallenborn (Anmerkung: Geschäftsleitung),

ich wende mich an Sie mit der bitte um kurzfristige Regulierung meiner Reklamation.

Wie ich heute von Herrn *** tel. erfahren habe, wird es nun doch keinen Philips DVDRW228k als bulk-Version geben.
Diesen hatte ich bei ihnen am 07.06. per Internet (nach tel. detaillierter Vorauskunft) für 319,90 EUR bestellt.
Die dazugehörige, sehr leidige Geschichte habe ich der bereits bei ihnen eingetroffenen Rücksendung beigefügt und gestern auch per Fax geschickt.

Von Herrn *** wurde mir das Ganze als unglückliches Vertrauen auf Vorlieferantenaussagen erklärt (was dem Endkunden erstmals prinzipiell egal ist).
Nachdem sie nicht in der Lage sind den geschlossenen Kaufvertrag mit mir zu erfüllen (da ein DVDRW228K bulk nicht lieferbar ist) hoffe ich auf entsprechende Kulanz Ihrerseits.

Folgenden Vorschlag zur Einigung würde ich machen, der für beide Seiten akzeptable sein dürfte:

1. Kurzfristige Ersatzlieferung eines PIONEER DVR A104, CD/DVD-RW-Brenner, IDE, bulk,
als Ersatz des nicht lieferbaren Philipsgeräts (zum gleichen Preis, geänderte Rechnung beilegen)
Somit hätte ich ein etwa adäquates Gerät (das sicherlich im EK wesentlich günstiger als ein DVDRW228 ist!)

2. kostenlose Zu-/Beigabe aus Kulanzgründen wegen meiner vielen Umstände und der Leistungsänderung
Vorschlag: Anschlußkabel, mehrere DVD-R und -RW Rohlinge (nach Ihrem Ermessen)

3. Durch 1. und 2. Entfall der Erstattung der mir entstandenen Versandkosten an mich (5,62 EUR)

4. zusätzlich Neubestellung eines TOSHIBA M 1612, 16/48-fach, IDE, bulk (49,90 EUR)

5. kostenlose, kurzfristige Lieferung von 1./2./4. mit (zu überweisender) Rechung über 49,90 EUR für 4. und neuem Rechnungsbeleg für 1. für meine Unterlagen (Betrag ist ja bereits bezahlt)

Ich hoffe, dass wir mit meinem Vorschlag zu einer schnellen und kulanten Einigung kommen können und freue mich auf Ihre Antwort per Email.

Mit freundlichem Gruß

MI:

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.06.2002.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir mit heutigem Datum Ihnen die Rechnungsbetrag sowie die Portokosten Ihrer Rücksendung zurückerstattet haben. Sie werden in den nächsten Tagen einen Verrechnungsscheck erhalten.
Den von Ihnen vorgeschlagenen Umtausch müssen wir leider ablehnen.
Wie Ihnen bereits Herr *** telefonisch mitteilte handelte es sich um ein Versehen, dass wir den falschen Brenner beworben haben. Wir haben dies direkt nach Bekanntmachung korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen

HEUTE:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf meine bisherigen Schreiben und die Antwort von Frau *** per Email vom 19.06.

Ich stelle zunächst hiermit nochmals fest, dass durch ihre tel. Vorauskunft auf exakte Produktdefinition, meine Bestellung im Internet sowie ihre Rechnung/Lieferung (dort ist ebenfalls ein DVDRW228k ausgewiesen) ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn ihre Firma hier Probleme hat diesen nun zu erfüllen ist das ihr Problem!
Ich stelle weiter fest, dass sie sich zu einer Erfüllung des Kaufvertrags mit gesetzter Nachfrist nicht im Stande sehen, da sie dies abgelehnt haben (obwohl bei ihnen Retailgeräte des DVDRW228k auf Lager liegen, da bräuchte man nur einen auspacken und als bulk-Version zu schicken).
Eine von mir gemachte weitere Einigungsmöglichkeit lehnen sie nun ebenfalls ab, obwohl hier anders lautende Aussagen ihrer Hotline vorlagen!

Die Gutschrift des Rechnungsbetrages und der mir entstandenen Versandkosten akzeptiere ich somit nur unter Vorbehalt.
Bitte prüfen sie kurzfristig bis spätesetens morgen nochmals die Möglichkeit einer Austauschlieferung gem. meinen Vorschlägen.
Sollten sie darauf erneut nicht eingehen, behalte ich mir die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Ersatz entstandener Kosten (z.B. Telefon, Fax) und Mehrkosten für Ersatzbeschaffung usw. vor. Dazu werde ich dann ggf. meinen Anwalt einschalten müssen.

Sollte weiterhin keine Einigung zustande kommen, empfinde ich ihr damaliges Angebot als extreme Täuschung des Kunden um Kunden "anzulocken".
Den Sachverhalt werde ich dann mit der Bitte um Veröffentlichung an zahlreiche PC-Zeitschriften und Internetforen sowie Verbraucherberatungsstellen weiterleiten, denn eine derartige Geschäftspolitik sollte auch anderen potentiellen Kunden vorher publik gemacht werden bzw. über Abmahnungsmöglichkeiten nachgedacht werden.
Noch hoffe ich allerdings auf Kulanz ihrerseits (denn wenn dies tatsächlich wie erläutert alles nur ein dummer Fehler war und sie kundenfreundlich agieren würden wäre dies dringend angeraten).

Dieses Schreiben sende ich gem. ihren AGB ebenfalls per Fax an sie (02234/6613612).

Mit freundlichem Gruß

UND:

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.06.2002.
Wie wir Ihnen bereits am gestrigen Tag mitteilten wurde von uns versehentlich der DVD-Brenner falsch beworben. Da bei uns auch "nur" Menschen arbeiten, sind Fehler nunmal nicht auszuschließen.
Wir haben sofort nach dem Bemerken des Versehens versucht unsere Kunden telefonisch zu erreichen um uns zu entschuldigen.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten mit Ihren Äußerungen bzgl. "extremer Täuschung" Abstand zu nehmen.

Wie Sie in unserem Internetforum nachlesen können haben wir uns bei allen Kunden, die betroffen waren, vielmals entschuldigt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

UND DANN

Sehr geehrte Frau ***,

es bleibt bei den Aussagen meiner ersten mail von heute vormittag.

Als Kunde interessieren mich keine Aussagen ihrerseits zu ihren sowieso zu erfüllenden gesetzlichen Mindestverpflichtungen.

Fakt ist, dass durch ihre Lieferung und meine Zahlung ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kam und meine Rechnung lautet auf einen DVDRW228.

Sollten sie mir bis morgen keine kulante Lösung anbieten, werde ich auch andere "vergraulte" Kunden mit dem gleichen Problem kontaktieren und gemeinsam eine Verbraucherzentrale bzw. Anwalt einschalten. Ich finde es auch unerhört, dass man als Kunde bei einem solchen Fall nicht persönlichen Kontakt mit der GL bekommt.

Ich denke, Snogard wird sicher merken, dass zufriedene Kunden (die z.B. kulant ein anderes Gerät angeboten bekommen und das dann der Firma vielleicht X x 40 EUR EK Gewinn mindert) mehr wert sind als unzufriedene, die sich ihre X x Y EUR Schadenersatz erstreiten müssen!

Siehe auch:

http://board.snogard.de/viewthread.php3?FID=51&TID=13094
http://www.dvd-svcd-forum.de/phorum....3;t=265

Mit freundlichem Gruß
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 62 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst denen sagen, dass sie immer noch arglistig Kunden täuschen, denn in der Preisliste steht NOCH IMMER (20.6., 14h24):

PHILIPS DVDRW 208K, CD/DVD+R/DVD+RW-Brenner, IDE, bulk
_________________
Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
DVBKabel 



Anmeldungsdatum: 06.06.2002
Beiträge: 11

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Beitrag Beitrag 63 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Hab ich vor 2 Tagen bereits tel. erwähnt!
Macht sich halt gut beim Kundenfang :angry:

Gruß
DVBKabel
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 64 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Haha - echt lustig, was da im Snogard-Forum steht.

Ist ja schon ein dicker Hund - jeder macht Fehler, aber rausreden ist an der Tagesordnung. Sich entschuldigen, Kulanz aufbringen ... FREMDWÖRTER!

Ich weiss, warum ich NIE/NIE/NIE im Internetz bestelle. Da geh ich zum Händler ums Eck, kriegs SOFORT, zum Teil sogar billiger und spar mir UNZÄHLIGES! Den Händler kann ich jederzeit würgen, beim Internetzhändler kriegst Gram, Ärger, hohe Telefon- und Faxkosten, keinen Anschluss, dumme Ausreden usw. Das sind mir meine Nerven und der Zeitaufwand gar nicht wert. Unterm Strich kommts viel, viel teurer.

Eine Bestellung bei Snogard? ... nichtmal, wenn ich kopfüber das Treppenhaus eines neunstöckigen Wohnhauses runterpurzele!



Nochwas: laut einer englischen Studie werden die grössten Internetz-Betrügereien (in Summe grösster Schaden) beiiiiiiiiii ........


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EBAY


ausgeführt! Schreibt zumindest eine Zeitung ...



Zuletzt bearbeitet von cool am Juni. 20 2002,14:54
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SnoBorder 



Anmeldungsdatum: 20.06.2002
Beiträge: 2

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Beitrag Beitrag 65 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich verfolge die Geschichte mit der Falschlieferung durch Snogard ein bischen.
Meiner Auffassung nach handelt es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag,
sobald die Lieferung seitens des Käufers per Nachnahme angenommen und damit bezahlt wird. Wenn jetzt der falsche Artikel enthalten ist, dann liegt ein Mangel in der Lieferung vor und der Händler ist verpflichtet den geschlossenen Kaufvertrag zu erfüllen. Da kann sich Snogard nicht rausreden.
Wenn jedoch Snogard anbietet den Kaufpreis zu erstatten : unter Vorbehalt annehmen ! Sie werden versuchen die Zeit für sich arbeiten zu lassen, und solange wäre das Geld nicht verfügbar. Den Rechtsanspruch solltet Ihr nicht verlieren, wenn die Annahme des Geldes ausdrücklich unter Vorbehalt erfolgt. Das solltet Ihr dokumentieren, wie auch alles weitere, wie zB aktuelle Tagespreise usw.
Zum Thema arglistige Täuschung : Das ist eine Unterstellung. Ich würde mich nicht auf Glatteis begeben. Vorsicht ! Sachlich bleiben !
Es ist durchaus möglich, dass ein IT Kaufmann die DVDs auf der Angebotsseite feilbietet, der schlicht und ergreifend nicht genügend Kenntnisse hat. (wg DVD / R / RW usw)
Was den konkreten Brenner angeht : Der scheint vom Hersteller bereits falsch ausgezeichnet bzw verpackt worden sein. Was da konkret falsch gelaufen ist, lässt sich schwer sagen. Der Endkunde hält sich jedenfalls an den Händler, der wiederum kann sich ggf am Hersteller schadfrei halten. Aber das braucht den Endkunden nicht zu interessieren.

So, jetzt aber eine Sache, die mich auf die Palme bringt, wo man tatsächlich von arglistiger Täuschung sprechen könnte :
Der Post von Manni2002, Zitat :
… Dienstag ….. sie glaubten mir zwar aber ich musste ihn jetzt erst mal den zurück schicken & nach Überprüfung würden sie mir den richtigen sofort zuschicken !!

Bereits am Freitag hat ein Snogard admin bezüglich der Thematik mit der Geschäftsleitung in Verbindung gesetzt :
geschrieben am 14.06.2002 11:30

Ich kläre das Mal mit der GL ab! Heute Abend werde ich ein Ergebnis posten !Für die Aussage " Sie können ja klagen" muss ich mich im Namen von SNOGARD® entschuldigen! Dies ist nicht die feine Art und gehört mit Sicherheit nicht zu unserem Geschäftsgebaren!Wie gesagt, heute Abend wissen Sie mehr!Blackmoon __Da werden Sie geholfen

Manni hat am Samstag bestellt, Montag dürfte das Teil versand worden sein, Dienstag wird er veräppelt.
Da wird die Vermutung, dass Snogard den Endkunden versch******* will, in ein neues Licht gerückt ….

So far,
bin mal gespannt, wie sich die Geschichte weiter entwickelt …
Helmut 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 66 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

wie sich die Geschichte weiter entwickelt ?

Ganz einfach. Allenfalls nehmen die das falsche Teil zurück und erstatten den Kaufpreis. Eine neues Teil (wie fälschlicher Weise angeboten) wird er net bekommen. Allerhöchstens in Einzelfällen mit Kullanz. Rechtsanpruch ? Sehe ich mittlerweile net. Bin ziemlich sicher das die sich auf eine Klausel wg. "Irrtums" zurückziehen können.

Betrug sehe ich auch nicht - irgend ein Hirni dort hat das halt versaubeutelt.
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Manni2002 



Anmeldungsdatum: 02.06.2002
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Beitrag Beitrag 67 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo habe heute eine Email bekommen das der brenner angekommen ist :0 .Aber wie gehts weiter :angry: Die Haben mich 30 Min in der warteschlange gestellt dann hatte ich endlich jemanden am tel.habe die frage gestellt ob sie Überhaupt einen DVD 228 Retail haben ? Ja einen augenblick bitte einer währe noch da aber sie hätten mir SCHON einen an die seite gelegt er würde HEUTE noch verpackt und Rausgeschickt !!!! ODER MORGEN [B] dann ist er natürlich erst Montag da !! Bin total sauer auf die kostet mich nur Nerfen & Geld !! So kann mann keine kunden halten !! habe mal nachgefragt ob sie zuviele Kunden hätten und das dieses keine gute Reklamme währe !! na ja werde nie wieder was dort kaufen und auch meinen Kollegen davon abraten dort noch mal was zu Kaufen !!
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
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Beitrag Beitrag 68 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Schaden wird man klug


Da waren doch die Urlauber, die auf Autobahnrastplätzen ( ! ) von fliegenden Händlern ab LKW "tolle, billige, neue" Videorekorder kauften ... und später feststellen mussten, dass sie Ziegelsteine in der Schachtel gekauft hatten

Dümmer gehts nümmer !
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SnoBorder 



Anmeldungsdatum: 20.06.2002
Beiträge: 2

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Beitrag Beitrag 69 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Manni2002
Was regst Du Dich auf ?
Wenn Du tatsächlich das bessere Gerät bekommen solltest,
dann hat sich der Aufwand ja wohl gelohnt !
Den Stress machst Du Dir ja wohl selber,
immer locker bleiben !!!!

Wg Snogard : Späte Einsicht, vielleicht waren sie bei der Rechtsberatung.
Dann gibts wohl demnächst neue AGB´s, *lol*

so long
HaridasBaba 



Anmeldungsdatum: 29.04.2002
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Beitrag Beitrag 70 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ein Kaufvertrag kommt immer durch ZWEI übereinstimmig Willenserklärungen zustande!

1. Snogard sagt, "Ich mache dir ein Angebot/ich vordere dich auf DEINE Willenserklärung abzugeben!

2. Kunde gibt dann SEINE Willenserklärung(die ERSTE) ab!

3. Snogard bestätigt dann mit der eMail NUR, daß er die erste Willenserklärung des Kaufwilligen bekommen hat!

4. Die ZWEITE Willenserklärung von Seite des SNOGARD kommt erst mit der ANNAHME der Willenserklärung des Kaufwilligen. D.h. Snogard muß die Lieferung ankündigen. Er tut es aber NICHT mit einer Bestätigung des Eingang der Bestellung!!!!!
Sondern der Regel GLEICHZEITIG mit der Absendung der Ware.

5. Ist jetzt aber die Ware unterwegs, muß der Kaufwillige diese ANNEHMEN.

6. Der Kunde ZAHLT beim Postboten, dieser überweist das Geld auf das Konto der Verkäufers. Das Überweisungsdatum ist gleichzeitig das Geldübergabedatum!

...................so ,g´lernt ischt halt g´lernt..............wie ma im Schwäbischa sagt!

Hat jetzt aber jemand Die Lieferung bekommen, und da ist tatsächlich die falsche Ware drin, so muß dieser die Lieferung UNVERZÜGLICH beim Verkäufer reklamieren! Aufmachen, prüfen und gegebenenfalls reklamieren!

..........und nun wirds SPASSIG............mit dem Anwalt geht aber recht schnell vorrann. Auf jeden Fall auf die Lieverung BESTEHEN!!!!!!


.....so jetzt habe ich auch meinen Senf abgegeben!

CU......und lasst euch NICHT verarschen! ;) ;) ;)
HaridasBaba 



Anmeldungsdatum: 29.04.2002
Beiträge: 119

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Beitrag Beitrag 71 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch was!

Ich würde jeden Betroffenen raten:

Droht mit "CHIP" PC-Zeitung, COMPUTERBILD, RTL, SAT1....usw.

Es wirkt machmal Wunder.

...hätte ich doch nur RECHTZEITIG bestellt..hmm...... ;)
HaridasBaba 



Anmeldungsdatum: 29.04.2002
Beiträge: 119

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Beitrag Beitrag 72 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

....und noch einer!

Vorrausgesetzt s.o. ALLE Punkte bis zu Gelübergabe sind erfüllt, und die Lieferung wurde RECHTZEITIG(unverzüglich) reklamiert:

1. Frist zur Vertragserfüllung setzen(angemessen sind bei einseitigen Rechtsgeschäften ca. 10 Tage).
2. Bei nichterfüllung NACHFIST setzen , kann diesmal kürzer ausfallen.
3. Bei NICHTERFÜLLUNG, selber die Ware woanders kaufen und den DIFFERENZBETRAG als Schadenersatz einkalgen!

.....buuuuuuuuj jetzt is aber die Puste aus, is ja auch ein übelheisser Tag heute!

CU..... ; ;)
Holgers_inaktiv 



Anmeldungsdatum: 10.02.2002
Beiträge: 0
Wohnort: Köln

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Beitrag Beitrag 73 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dem wäre nichts hinzuzufügen .....

Ausser .... hab beim Snogard selbst mal einen PC gekauft (3/2001). Ob ihrs glaubt oder nicht, UPS hat meine €-Schecks verloren ....... Das war vielleicht ne story ..... (steht noch irgend wo im Snogard-Forum) ......

Ging mit Rechtsanwalt etc. bis Dez. 2001 über Drohanrufe von Arabern, lol

Wenns interessiert kann ich das ja mal posten ......
Helmut 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 06.05.2001
Beiträge: 30601
Wohnort: Frankfurt

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Beitrag Beitrag 74 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm. Also wenn wir mal rekapitulieren: Um was geht es denn eigentlich ? Seid mal ehrlich, es geht darum aus einem offensichtlichen Fehler den ein Vertrieb gemacht hat Kapital zu schlagen. Genau so wie in einem anderen Thread hier durchgehechelt wo es um RAMS zu sagenhaft günstigen Preis ging (Fehler in der Datenbank/Preise des Anbieters) ...

In beiden Fällen macht man sich den Fehler zunutze um eben auf dem Weg zu einem Produkt zu kommen was unbestritten höherwertig ist und dessen Straßenpreis weit aus höher ist. Deshalb ist man ja so scharf drauf. Es geht ja nicht ( ! ) um eine Fehllieferung im üblichen Sinne. Man hat eben Kaviar bestellt zum Preis von Schokolade, - aber Schokolade geliefert bekommen. Eben genau das was dem gezahlen Preis entspricht.

Der ganze Rest ist nun die Frage ob man die Lieferfirma auf den Fehler "festnageln" kann um so zu seinem Schnäppchen zu kommen. Was sein kann - oder nicht. Weiß net.

Grund zum Aufregen besteht in keiner Weise. Wer es schafft an das Schnäppchen zu kommen kann von Glück sagen. Wer nicht - braucht auch net zu jammern. So sehe ich das.
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Mar c 



Anmeldungsdatum: 24.10.2001
Beiträge: 35

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Beitrag Beitrag 75 - Verfasst am: Do Jun 20, 2002 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

langsam reichts aber....

erst kommt bei mir der falsche brenner(Snogard) an....na egal kann vorkommen
nächster versuch:
dvd+rw rohlinge bestellt bei www.computeruniverse.net

Preis klingt gut:
Benq DVD+RW 4.7GB
10er Pack, Jewelcase silber  für nur 68,- €

die erste mail
vielen Dank für Ihre Bestellung auf unserer Website,
deren Eingang wir hiermit bestätigen möchten.
10er Pack, Jewelcase silber  für nur 68,- €


3 tage später:
zweit mail
Statusbericht Ihrer Bestellung:bal bla bla

Benq DVD+RW 4.7GB
5er Pack, Jewelcase silber 68.00 EURO

häää wie was 5er pack was soll das denn.....

auf der Website nachgesehen und siehe da ....haben aus 10er pack 5er pack gemacht...

ich hätte ja wenigsten eine entschuldigung erwartet wegen dem falschen angebot...

scheint wohl in mode zu kommen :angry:

ich geb es jetzt auf mit dem onlinebestellen....ab zum händler an der ecke

gruß Mar c
cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 76 - Verfasst am: Fr Jun 21, 2002 0:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sag ich ja schon lange - im Internetz wolllen die meisten besch..önigen.

Da hab ich echt Glück gehabt.

Im Katalog: Speicher € 1090 ( ! )
Kurze Zeit später im Sonderkatalog € 329 - auf der I-Page detto.

Denk, das gibts doch ned .. kostet ja beim Hersteller $ 700

Bestellt ... geliefert .. bezahlt .. auf Heller & Pfennig genau: € 329

Nach 5 Wochen .. immer noch € 329 .. doch plötzlich ... schwupp: € 729 ... tja, da haben sie es wohl (endlich! ) gemerkt.

Schön, schön, wenn man was um € 400 billiger bekommt. Wollte eigentlich noch ein paar bestellen - aber ich bin eben ehrlich :p



Zuletzt bearbeitet von cool am Juni. 21 2002,00:19
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DVBKabel 



Anmeldungsdatum: 06.06.2002
Beiträge: 11

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Beitrag Beitrag 77 - Verfasst am: Fr Jun 21, 2002 8:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

@Helmut

Wenn es wirklich ein einfacher Fehler ist, sehe ich das ebenso.

Aber: Ich habe vor meiner Bestellung am 07.06. bereits telefonisch intensiv nachgefragt, ob das zu diesem Preis denn wirklich nicht der 208 ist (denn gerade dieses Theater wollte ich mir nicht antun wegen ein paar Euro, aber ein echtes Schnäppchen auch nicht auslassen). Mir wurde definitiv der 228 bestätigt. Der falsche Brenner kam am 11. an und am 13. wurde mir immer noch gesagt, dass ein Austausch auf einen 228 kommen wird. Erst diese Woche ist jetzt alles ein Versehen! Das ist doch kein Geschäftsgebahren.

Gruß
DVBKabel
Helmut 
globaler Moderator


Anmeldungsdatum: 06.05.2001
Beiträge: 30601
Wohnort: Frankfurt

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Beitrag Beitrag 78 - Verfasst am: Fr Jun 21, 2002 9:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch kein Geschäftsgebahren :angry:

Nein .. isses net. Ist so wie der cool es sagt. Kein Zweifel.

ABER: Es ist ebenso zweifelslos ein Versehen bei Snogard. Kann ich sogar nachvollziehen, ich habe auch von div. Firmen Angebote über das Teil erhalten die genau so falsch waren. Offenbar kam es bei dem 228 er bei Philips (oder einem Großdistributor) bereits zu einer Verwechslung die sich durch einige Firmen unbemerkt durchgeschleift hat. Dort sind ja keine Fachleute, die konnten deshalb gar nicht merken das dies mit dem Preis gar net stimmen kann !

Na ja ... egal. Schaut halt mal wie weit Ihr kommt
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DVBKabel 



Anmeldungsdatum: 06.06.2002
Beiträge: 11

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Beitrag Beitrag 79 - Verfasst am: Fr Jun 21, 2002 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

trotzdem muß man schon gehörig blind sein, wenn ein dickes bulk-Label mit 228k auf einer Klarsichtfolie klebt unter der ein 208 steckt (ich hab ca. 2 sec. gebraucht, denn ich mußte das Teil einmal umdrehen und nicht mal aus der Hülle nehmen). ;)

Gruß

DVBKabel
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