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DVD-Brenner Test (4x & 8x) in c't 20/2003
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Zeus 



Anmeldungsdatum: 21.12.2002
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Beitrag Beitrag 0 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2003 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn es hier eine große Fraktion an Leuten gibt, die nichts von Tests wissen wollen, so empfinde ich solche Tests doch als guten Wegweiser für eigene Kaufentscheidungen.

In der aktuellen c't 20/2003 (ab Montag im Handel) sind 5 DVD-Brenner getestet worden:

4xDVD+R    BenQ DW400A
4xDVD+R    LiteOn LDW-401S
4xDVD+R/-R Mitsumi DW-7802TE
8xDVD+R/-R Plextor PX-708A
4xDVD-R    Toshiba SD-R5112

Wichtige Ergebnisse sind meiner Meinung nach:

Der Plextor PX-708A ist der erste 8xDVD+R Brenner und kann auch 4xDVD+R Rohlinge 8x brennen. Er benötigt dafür rund 8 Minuten und ist damit erheblich schneller als alle 4xDVD Brenner. Die besten Ergebnisse erziehlt er mit Rohlingen von Verbatim (Media-Code: MCC) sowohl bei 4x als auch bei 8x, was mal wieder zeigt, das Verbatim Rohlinge immer schon und immer noch zu den besten Rohlingen am Markt gehören. Wer da nonames kauft um ein paar Cent zu sparen ist selbst Schuld. Außerdem liest der Plextor Brenner alle kopiergeschützten Audio-CD's ein, ohne spezielle Software wohlgemerkt.

Nach allem was ich so gelesen habe, ist Plextor mit diesem DVD-Brenner endlich wieder der große Wurf gelungen, und die Firma plaziert sich wieder ganz oben am Markt was Qualität angeht, so wie es früher bei den CD-Laufwerken und CD-Brennern der Fall war.

Grüße,
Zeus.
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Beitrag Beitrag 1 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2003 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gottseidank gibt es nun 8-fach-Brenner ... und ich kann in Ruhe sterben!

Andernfalls hätte ich 100 Jahre ruhelos rumgeistern müssen ...
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Wenn ich all mein Equipment aufzählen täte, ist die Seite vollgemüllt.
Helmut 
globaler Moderator


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Beitrag Beitrag 2 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2003 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Plextor PX-708A ist der erste 8xDVD+R Brenner und kann auch 4xDVD+R Rohlinge 8x brennen

Mein Sony kann auch 1-fach DVD-R mit 2-fach Brennen. Scheiße ist nur das sie anschließend auf keinem Stehallein laufen

Hmmm ? Wie wird das bei den 4xDVD+R mit 8fach sein
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Wenn mer sich uffreche will: - Eintrachtfan und SPD Mitglied!
Zeus 



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Beitrag Beitrag 3 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2003 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Art von "Tuning" ist natürlich riskant, jedoch laut c't haben die 8x gebrannten 4xVerbatim immer noch kleinere Fehlerwerte, als so mancher noname Rohling mit korrekter Brenngeschwindigkeit. Ist halt ganz nett, bis die 8x Rohlinge in den Läden stehen. Die Rohling-Overclocker wird es freuen...

Grüße,
Zeus.
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Wolfgang 



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Beitrag Beitrag 4 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2003 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mein alter PC schafft kaum den Datendurchsatz für 4x (P4 1.8 Ghz) - wer wirklich 8x brennen will, braucht eine Supermaschine und die erforderlichen Rohlinge. Ist beides nur eine Frage der Zeit? Vermutlich.
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Gruß,
Wolfgang

http://videotreffpunkt.com
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Beitrag Beitrag 5 - Verfasst am: Sa Sep 20, 2003 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Und des Kleingeldes der Superdoofies.

"Meiner brennt schneller als deiner ..."

"Aaaber LÄNGER ist er ned!"
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Fu Nock 



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Beitrag Beitrag 6 - Verfasst am: So Sep 21, 2003 4:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Diese Art von "Tuning" ist natürlich riskant, jedoch laut c't haben die 8x gebrannten 4xVerbatim immer noch kleinere Fehlerwerte, ...

hmm? den chart nach zu urteilen, war das ergebnis bei 8x nicht berauschend pi-werte von über 1000! es gab auch einen unkorrigierbarer fehler!
immerhin ist er wirklich gut bewertet. im netz findet man aber auch ganz andere beiträge. möglicherweise ist die serienstreueung ziemlich hoch. ich würde jedenfalls noch ein paar feedbacks und firmwarerevisionen abwarten, bevor ich mir so ein teil kaufen würde ...dann ist er bestimmt auch schon wieder nen fuffy billiger ;)

@hot: es gibt auch leute, für die ist zeit ein gewichtiges argument. (...du scheinst ja genug davon zu haben)
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nein, meine shift-taste ist nicht kaputt. auch orthographie und interpunktion sind vom author so gewollt.
MoeKo 
Gast





Beitrag Beitrag 7 - Verfasst am: So Sep 21, 2003 6:58    Titel: Antworten mit Zitat

Immerhin kann er so schreiben dass man es lesen kann.
Das ich klein schreibe liegt nur daran dass es nichts grosses zu schreiben gibt.
Ansonnsten hast Du Recht!

Gruss mOEkO
BS3095 



Anmeldungsdatum: 08.07.2002
Beiträge: 1169
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Beitrag Beitrag 8 - Verfasst am: So Sep 21, 2003 9:05    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Erfahrung mit Sony DVD+R 1-4x, Verbatim DVD-R 4x und Ricoh DVD+R 4x mit Nero6

4x Brennen o.k.
8x Brennen nicht erfolgreich

Bei den Sony zeigt Nero sogar 12x am Anfang an und geht dann auf 8x.

Also müssen wir auf die 8x Rohlinge warten.


cool 
V.I.P. Lästerexperte


Anmeldungsdatum: 15.08.2001
Beiträge: 53491

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Beitrag Beitrag 9 - Verfasst am: So Sep 21, 2003 9:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@hot: es gibt auch leute, für die ist zeit ein gewichtiges argument. (...du scheinst ja genug davon zu haben)

Jo, ich weiss .... 13-jähriger Schüler als Schwarzkopierer.

Ist zum Lachen, besonders wenn sie Fehlbrände am laufenden Band produzieren und die raverkappitragenden Clique-Mitglieder dadurch verärgern.

Dann ruckelt und zuckelt der Harry Plotter, verpixelt und bleibt stecken.
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Scipio 



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Beitrag Beitrag 10 - Verfasst am: So Sep 21, 2003 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Außerdem liest der Plextor Brenner alle kopiergeschützten Audio-CD's ein, ohne spezielle Software wohlgemerkt.


Das ist auch interessant beim Plextor. Der Liteon Brenner konnte das auch. Damit umgeht man dann auch gar keinen Kopierschutz, da man schlicht nicht merkt, dass einer drauf ist... quite funny, isn't it? ;)
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 11 - Verfasst am: So Sep 21, 2003 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Damit umgeht man dann auch gar keinen Kopierschutz ...

.. und ist somit legal
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Beitrag Beitrag 12 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist meiner Meinung nach nicht legal.

Auch hardwaregestützt ist es nicht erlaubt, einen Kopierschutz zu umgehen.
Kopierschutzmäßig darf man dann sozusagen den Plextor zwar haben, jedoch nicht nutzen
Oder könnte man ihn nach dem neuen Gesetz etwa sogar verbieten
Es liest aber doch jeder Brenner irgendeine Art von Audio-Kopierschutz aus ... werden wohl bald alle verboten werden
Seien wir froh, dass wir schon einen haben
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Grüße
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Beitrag Beitrag 13 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so als Idee:
Im Gesetzestext steht, das es verboten ist technisch wirksame Kopierschutz-Systeme zu umgehen.

Davon kann ja bei dem Plextor nicht die Rede sein, wenn er alles einliest, oder?
Aber letztendlich müssen das die Gerichte entscheiden, und da ist dann auch der Haken...

Grüße,
Zeus.
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 14 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine auch mal eine Abhandlung gelesen zu haben in der behauptet wird: Wenn es das Laufwerk macht - wäre es legal.

Keine Ahnung - ist mir eh wurst. Ich kopiere eben - komisches Gesetz hin- oder her.
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Beitrag Beitrag 15 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1. Schutz technischer Maßnahmen
a) Definition

Der Gesetzentwurf definiert den Schutzgegenstand der Norm - wirksame (nicht: unumgehbare) technische Maßnahmen - als Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, bestimmte Verwertungshandlungen - insbesondere das Kopieren - durch das Urheberrechtsgesetz geschützter Werke oder Schutzgegenstände zu verhindern. Gemeint sind insbesondere Zugangskontrollen, Verschlüsselung und Kopierschutzvorrichtungen. Technische Schutzmaßnahmen werden unabhängig von der verwendeten Technologie vor Umgehung geschützt. Die Norm gilt also sowohl für Hardware (z.B. Dongles) als auch für Software-implementierte Schutzmaßnahmen.
b) Umgehungsverbot

Technische Schutzmaßnahmen der genannten Art dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden, um Zugang zum geschützten Werk zu erhalten. Das Kopieren eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder eines anderen durch das Urheberrechtsgesetz geschützten Schutzgegenstandes unter Umgehung eines Kopierschutzes ist demnach verboten. Dies gilt ungeachtet der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen, die in bestimmten Fällen auch ungefragtes Kopieren - zum Teil gegen Entgelt - gestatten. Zur Durchsetzung dieser Schrankenbestimmungen hat der Gesetzgeber eine eigene Norm vorgesehen, die unten vorgestellt (2.) wird. Allein Umgehungshandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Kryptografie) werden nicht erfasst.
c) Vertrieb von Hacking-Werkzeugen

Der nächste Absatz regelt das Verbot von Hacking-Werkzeugen, greift also bereits im Vorfeld der oben genannten Handlungen ein. Gemeint sind
Vorrichtungen, Erzeugnisse oder Bestandteile, die die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen beabsichtigen (Nr. 1),
solche Vorrichtungen, die von der Umgehung abgesehen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Nutzen haben (Nr. 2) oder
hauptsächlich dazu dienen, diese Umgehung zu ermöglichen oder zu erleichtern (Nr. 3).

Dabei ist zu erwarten, dass es hinsichtlich der Varianten 2 sowie 3 und der Abgrenzung zu erlaubten Geräten und Software, die das Kopieren ebenfalls erleichtern können, in der Zukunft vielfältigen Streit geben wird.

Verboten sind die Herstellung, Einfuhr, Verbreitung (insbesondere Verkauf und Vermietung, aber auch Verleih und kostenlose Weitergabe) sowie die Werbung für diese Werkzeuge. Ausdrücklich verboten ist aber auch schon der - zu gewerblichen Zwecken dienende - Besitz von Hacking-Werkzeugen oder die Erbringung entsprechender Dienstleistungen.

Für mich ist das eindeutig.

Helmut, du kannst prinzipiell auch weiter kopieren
Zitat:
1. Strafbarkeit unerlaubter Eingriffe

Ein zahnloser Tiger verbreitet relativ wenig Schrecken. Der vorgesehene Schutz wird aus diesem Grunde mit kräftigen Mitteln untermauert. Dies entspricht der erforderlichen Umsetzung der Richtlinie, die angemessene Sanktionen für alle Pflichten verlangt. Wer gegen die oben beschriebenen Verbote verstößt, kann sich strafbar machen, auch wenn eine Strafverfolgung nur bei Vorliegen eines Strafantrags erfolgt. Das Strafmaß wird bei gewerbsmäßigem Handeln erhöht.

Strafbar sind demnach im Einzelnen
die Umgehung eines Kopierschutzes in der Absicht, sich oder einem anderen Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen;
die Entfernung einer Information für die Rechtewahrnehmung, also z.B. eines digitalen Wasserzeichens;
die Einfuhr, Verwertung oder öffentliche Wiedergabe eines Schutzgegenstandes, bei dem etwa z.B. ein Wasserzeichen entfernt wurde;
die Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung eines Kopierschutzknackers zu gewerblichen Zwecken.
2. Straflosigkeit bei privatem Gebrauch

Straflos bleibt allerdings die Tat, die ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. Die persönliche Verbindung im Sinne der Norm ist aber eng allein im Sinne des Familien- und Freundeskreises auszulegen.
3. Ordnungswidrigkeiten

Aufgrund des geringeren Unrechtsgehalts lediglich ordnungswidrig, aber immer noch bußgeldbewehrt handelt, wer
Kopierschutzknacker nicht gewerbsmäßig verkauft, vermietet oder an Personen weitergibt, die nicht mit ihm persönlich verbunden sind,
Kopierschutzknacker zu gewerblichen Zwecken besitzt,
für den Verkauf oder die Vermietung von Kopierschutzknackern wirbt,
entsprechende Dienstleistungen erbringt.

Auf der anderen Seite wird aber auch der Rechteinhaber mit Bußgeld bedroht, wenn er die geforderten Mittel zur Nutzung der Urheberrechtsschranken nicht zur Verfügung stellt oder seinen Kennzeichnungspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt.

Und eine zivilrechtliche Verfolgung (z.B. Schadensersatz) lohnt sich für die Rechteinhaber erst, wenn du massenhaft vervielfältigen würdest.
Aber welcher vernünftige Mensch kopiert den angebotenen "Scheiss" schon in Massen. Ein zwei Kopien reichen uns ja
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Beitrag Beitrag 16 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

An mir ist die Musikindustrie mit Sicherheit noch ned pleite gegangen. Im Ernst ! Ich habe ca. 90% meiner CDs gekauft. Ich kopiere nur für den Eigenbedarf - in der Regel für das AutoCD und am meisten für die Kinder denen ich kein Original in die Pfoten gebe.

Und das lasse ich mir von keinem Gesetz der Welt verbieten. So einfach sehe ich dat
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Scipio 



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Beitrag Beitrag 17 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Und sowas nennt sich dann Rechtsstaat... ;)


@mb1:
"Auch hardwaregestützt ist es nicht erlaubt, einen Kopierschutz zu umgehen."

Dann wäre eine analoge Ausgabe und Aufnahme per Soundkarte ja auch ein Hardware-gestütztes Umgehen? Irgendwie wird das absurd...
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Helmut 
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Beitrag Beitrag 18 - Verfasst am: Mo Sep 22, 2003 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Na ... kennt eigentlich jemand einen einzigen Fall wo eiiner verklagt oder gar verurteilt wurde weil er ne AudioCd oder DVD kopiert hat ?

Ich ned. Hab so was auch noch nirgend gelesen. Und bei nahezu 10.000 Usern hier ? Glaube ned das einer je belangt wurde - und wird es auch nie werden.
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Beitrag Beitrag 19 - Verfasst am: Di Sep 23, 2003 0:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hab davon auch noch nichts gehört... fragt sich, was da gefordert werden könnte? Der Neupreis der kopierten CD? Selbst wenn man die besitzt?

Selbst dann wäre die Anwaltskosten weit höher als die Schadenshöhe...


Wie auch immer, der neue Plextor scheint ein großer Wurf zu sein. Mich erstaunt, dass der angekündigt Sony dieselben Leistungsdaten hat (doom9 berichtete ;). Und weil ja Liteon für Sony fertigt, könnte der Plextor durchaus ein Liteon sein - Pickup-technisch. Die Firmware schreiben die Belgier ja meist doch lieber selbst (mit ihren ganzen *Rec Techniken, PowerRec, VariRec udn wie sie heißen... fehlt noch VideoRec ;).
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